Menschliche Ware

Entführungs-Opfer wurde an Täter verkauft

Österreich
15.08.2006 14:58
Der Hintergrund der am Montag vereitelten Entführung in Wien bzw. Niederösterreich ist offenbar ein altes "Geschäft" zwischen den Familien des Opfers und der Täter. "Geschäftsgegenstand": Die 20-jährige Rumänin Nicoletta C. - also das Entführungsopfer selbst. Sie soll vor mehreren Jahren von ihrem Vater an die mutmaßlichen Kidnapper verkauft worden sein.

So stellt sich der Fall einen Tag danach für die Ermittler der Kriminaldirektion 1 nach der Einvernahme aller Beteiligten dar. Die 20-Jährige war am Montag in der Früh in Wien-Wieden von ihren Peinigern entführt worden.

Die Frau wurde laut Polizei von einer der drei weiblichen Entführerinnen an den Haaren gepackt und zum Auto gezerrt. Der Lenker, ein 19-Jähriger deutscher Staatsbürger mit rumänischen Wurzeln, schlug dem Opfer mit der Faust ins Gesicht. Die Verdächtigen sollen die Frau gekratzt und mit Füßen getreten haben.

Das Fluchtfahrtzeug stoppten Beamte der Autobahnpolizei wenig später auf der Westautobahn im Bezirk St. Pölten. Nicoletta C. hatte versucht, von Deutschland über Wien in die rumänische Heimat zu reisen.

Opfer an Täter verkauft
Nach jüngstem Erkenntnisstand der Exekutive handelt es sich bei dem Fall um Folgen eines Geschäfts zweier Familien, die zur Volksgruppe der Roma gehören. Demnach soll Nicoletta C. von ihrem Vater an die in Deutschland ansässige Familie verkauft worden sein, als sie zwischen 13 und 15 Jahren alt war. Mit dem Sohn des mutmaßlichen Entführers soll die junge Frau in Deutschland zusammengelebt haben.

"Irgendwann hat es ihr nicht mehr gepasst, und sie flüchtete", so der Fahnder. Nicht das erste Mal: Bereits früher soll sie einmal nach Rumänien gefahren sein und vorübergehend bei ihrer Familie gelebt haben, bevor sie wieder nach Deutschland zurückfuhr, wo es ihr wirtschaftlich besser ging. Die mutmaßlichen Entführer behaupten nun, dass sie diesmal 9.000 Euro auf ihrer Flucht mitgehen ließ. Das wurde in Deutschland auch angezeigt.

Kein Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Täter
Das Unrechtsbewusstsein der Verdächtigen dürfte nicht vorhanden sein. "Die Einstellung lautet: 'Wir haben für sie bezahlt, also gehört sie uns'. Nach unserem Strafrecht handelt es sich aber eindeutig um einen Entführungsversuch", sagte ein Ermittler. Die Verdächtigen werden nun dem Untersuchungsrichter vorgeführt, das Opfer wurde auf freien Fuß gesetzt.

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