Über so viel Rohheit und Gefühllosigkeit kann man nur den Kopf schütteln! Der kleine Hund, den eine Frau loswerden wollte, wird jetzt im Linzer Tierheim liebevoll betreut (erstes Bild). Ebenso zwei Meerschweinchen, die im Müllcontainer lagen und nur durch Zufall entdeckt und gerettet wurden. Die früheren Besitzer eines Vogels waren wenigstens so "umsichtig", den Wellensittich so abzustellen, dass er gefunden werden musste.
Lydia Just, Leiterin des Tierheims: "Niemand muss Tiere so behandeln, für Notfälle sind wir wirklich jederzeit da." Und so wurde auch das Kaninchen schnell ins Warme gebracht, das vor zwei Wochen in einer Schachtel am Parkplatz saß. Und auch im Burgenland entledigte sich ein Unbekannter seines scheinbar lästig gewordenen Vierbeiners: Bei einem Radausflug in der Nähe von Rechnitz entdeckte ein Schüler einen winzigen Hund (zweites Bild). Das verletzte Tier war an einen Hochstand im Wald angebunden.
Gemeinsam mit seinen Eltern befreite er den Maltesermischling und brachte ihn zum Tierarzt. "Lange hätte der Hund das nicht mehr überlebt. Mit dem doppelten Kieferbruch kann er weder fressen noch trinken", erklärt Ludwig Eberhardt, Chef der Tierklinik in Kemeten im Burgenland. Die Kosten für die teure Operation übernimmt der Veterinär. Für die weitere Behandlung will die Familie aufkommen, die den Hund gefunden hat. Sie wird ihn auch, wenn er wieder gesund ist, bei sich aufnehmen. Warum Menschen so etwas tun, kann niemand verstehen.
Doch wie verhält man sich richtig, wenn man ein herrenloses Tier findet? Grundsätzlich zuständig für Fundtiere ist die örtliche Gemeinde, sie übernimmt auch die Kosten für die tierärztliche Notfallversorgung, wie Nikola Furtenbach von den "Vier Pfoten" erklärt: "Wenn der Vierbeiner einen verunsicherten, geschwächten oder orientierungslosen Eindruck macht, verstört herumläuft oder sich verängstigt verkriecht, kontaktiere bitte die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Tierheim. Am besten bleibt man so lange bei dem Tier, bis es von offizieller Stelle in Obhut genommen wurde."
Ein ausgesetztes Haustier einfach mit nach Hause zu nehmen und zu behalten, sei jedenfalls nicht erlaubt, erklärt Furtenbach. Aufgefundene Vierbeiner fallen nämlich unter das Fundrecht und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der zuständigen Behörde geprüft werden, behalten werden, so die Expertin.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.