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Nachrichten > Welt
28.08.2012 21:52

Antrag abgelehnt

Opferfamilien nicht erhört: Dutroux-Komplizin frei

Video: APA
Die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux hat am Dienstagabend nach 16 Jahren Haft das Gefängnis vorzeitig verlassen. Dem vorangegangen war ein entsprechender Entscheid des höchsten belgischen Gerichts in Brüssel. Michelle Martin war 1996 mit Dutroux festgenommen und im Jahr 2004 zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie wird künftig nahe der südbelgischen Stadt Namur in einem Frauenkloster leben, in dem sie etwa eine Stunde nach ihrer Freilassung eintraf.
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Der Kassationsgerichtshof hat am Nachmittag mit seiner Entscheidung Berufungsanträge von Opferfamilien und eines Staatsanwalts gegen die Entscheidung eines Gerichts in Mons zurückgewiesen.

Fall erschütterte Belgien
Der grausame Fall Dutroux und das damit verbundene Versagen von Polizei und Justiz hatten das Land in den 90er-Jahren zutiefst erschüttert: Dem Paar wurden die Entführung, Gefangenschaft und Vergewaltigung von sechs Mädchen zur Last gelegt. Vier der Opfer starben.

Aufsehen und Wut riefen besonders die Tatsache hervor, dass Dutroux und Martin bereits zuvor wegen der Entführung und Vergewaltigung mehrerer Mädchen zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden - und vorzeitig aus der Haft entlassen wurden.

Frau ließ Mädchen verhungern
Während der heute 55-jährige Marc Dutroux 2004 eine lebenslange Haftstrafe erhielt, wurde Martin zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr wurde vor allem vorgeworfen, dass sie zwei der verschleppten Mädchen in einem Kellerverlies verhungern ließ. Die ehemalige Lehrerin, selbst Mutter dreier Kinder von Dutroux, versperrte eigenhändig die Tür, hinter der die beiden achtjährigen Mädchen qualvoll starben, wie sie im Prozess aussagte.

Nach der Entscheidung zur Freilassung Martins durch das Gericht in Mons Ende Juli hatte es in Belgien bereits zahlreiche Demonstrationen dagegen gegeben. Zu Protesten kam es auch vor dem Kloster in Malonne, das sich zu ihrer Aufnahme bereit erklärt hat. Martin soll zwar nicht selber Nonne werden, aber am Tagesablauf der Schwestern teilnehmen. Die Dutroux-Komplizin darf das Kloster verlassen, ein Resozialisierungsplan sieht laut den Auflagen des Gerichts aber vor, dass sie zu den Familien der Opfer Distanz wahren muss.

Vater von totem Mädchen kämpft für Strafjustiz-Reform
Die Angehörigen hatten eine vorzeitige Freilassung von Martin stets abgelehnt. Einer der nun abgelehnten Anträge gegen eine Freilassung der Dutroux-Komplizin wurde von dem Vater eines der getöteten Mädchen eingereicht, Jean-Denis Lejeune, der für eine Reform der belgischen Strafjustiz kämpft, damit verurteilte Kinderschänder nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden können. Damit soll vor allem erreicht werden, dass nicht auch Dutroux selbst wieder auf freien Fuß kommt.

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