35 Mio. Euro Schaden

Mehr als sieben Jahre Haft für Ex-AvW-Vorstand

Kärnten
31.03.2011 20:35
Nach fünf Verhandlungstagen ist Hans Linz, der ehemalige Hauptvermittler von AvW-Genussscheinen, am Donnerstag vom Schöffengericht in Leoben zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden - wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, betrügerischer Krida und Begünstigung eines Gläubigers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Linz hatte von 1996 bis zum Zusammenbruch des AvW-Konglomerats im Oktober 2008 Anleger um mehr als 35 Millionen Euro gebracht. Zwölf Millionen Euro des Geldes steckte der Ex-Präsident in seinen Fußballverein DSV Leoben. Zudem pflegte er ein Leben in Luxus mit monatlichen Fixkosten von rund 23.000 Euro. Nachdem er zu Beginn des Prozesses noch leugnete, seine Kunden betrogen zu haben, setzte es nach und nach Rückschläge in der Verteidigung.

Erst gestand der 47-Jährige mit einer Zeugin am Abend des ersten Verhandlungstages telefoniert und mit ihr über den Prozess gesprochen zu haben. Dann gab er weitere Anleger preis, die noch nicht in der Anklageschrift aufgenommen waren. Die Staatsanwaltschaft dehnte daraufhin die Anklage von 30 Millionen auf zumindest 35 Millionen Euro aus. Anschließend fand man kürzlich abgeschlossene Darlehens-Verträge, die Linz im Rahmen seiner Tätigkeit für die Firma seines Neffen unterschrieben hatte.

In Haft zu Geständnis durchgerungen?
Die Tatbegehungs-, Flucht- und Verdunkelungsgefahr bewog das Gericht am zweiten Tag der ursprünglich für 13 Tage anberaumten Verhandlung zur Festnahme und zur Verhängung der Untersuchungshaft. Geknickt dürfte sich Linz über das Wochenende in Haft zu einem Geständnis durchgerungen haben. Am Montag zeigte er sich reumütig, gestand den Großteil der vorgeworfenen Anklagepunkte und meinte: "Es tut mir leid."

Das Geständnis verkürzte das Verfahren, zahlreiche Zeugen mussten nicht mehr vor Gericht aussagen. Gegen Ende fand noch die geheime Datei "Indianer mit Logo" ihren prominenten Auftritt: Auf ihr sollen weitere unbekannte Geschädigte gelistet sein. Doch der USB-Stick mit der Datei konnte bei keiner Hausdurchsuchung gefunden werden. Dass diese geheimen Kunden möglicherweise Schwarzgeld bei Linz veranlagen hatten, stand im Raum.

Geständnis bewahrte Linz vor Höchststrafe von zehn Jahren
Schließlich sprach das Schöffengericht den Angeklagten schuldig. Sein Geständnis sei der wesentlichste Milderungsgrund gewesen, so Richterin Sabine Anzenberger: "Das hat Sie vor der Höchststrafe von zehn Jahren gerettet." Erschwerend dagegen sei aber die "exorbitant hohe" Schadenssumme gewesen. Linz erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwälte gaben keine Erklärung ab.

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