Ab 14. Jänner

Vergewaltigungsprozess: Abgeordneter angeklagt

Oberösterreich
15.12.2020 06:00

Wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung muss sich am 14. Jänner des kommenden Jahres ein Bürgermeister und Landtagsabgeordneter in Wels vor Gericht verantworten. Der Tatzeitraum reicht von 2014 bis 2016. Beim mutmaßlichen Opfer handelt es sich um eine jüngere Mitarbeiterin des Politikers.

Am 17. Juni 2019 erstattete der Politiker bei der Staatsanwaltschaft Wels gegen seine Mitarbeiterin Anzeige wegen Verleumdung. Doch der Schuss vor den Bug geriet zum Schuss in den Ofen. Denn die Ermittlungen gingen in eine Richtung, die der Ortschef keinesfalls beabsichtigt hatte. Die Kriminalisten schenkten nämlich der vermeintlichen Verleumderin deutlich mehr Glauben als ihrem angeblichen Opfer.

Zweimalige sexuelle Belästigung und drei Vergewaltigungen
Nach eineinhalb Jahren Ermittlungstätigkeit brachte die Staatsanwaltschaft Wels am 5. November die Anklage wegen zweimaliger sexueller Belästigung und drei Vergewaltigungen ein. Am 25. November wurde vom Landesgericht Wels der Hauptverhandlungstermin am 14. Jänner fixiert. Gleichzeitig mit der Anklageerhebung wurde das Verfahren wegen des Verdachts der Verleumdung eingestellt. Der Anwalt des Abgeordneten stellte aber am 23. November einen Fortführungsantrag, über den bisher noch nicht entschieden worden ist.

„Ungeheuerliche Vorwürfe“
Der beschuldigte Kommunal- und Landespolitiker wollte auf „Krone“-Anfrage zu den nach seinen Worten „ungeheuerlichen Vorwürfen“ keine Stellungnahme abgeben und verwies auf seinen neuen Rechtsvertreter, Oliver Plöckinger von der Kanzlei SCWP in Linz. Dieser meinte zur „Krone“: „Das Opfer hat sehr genaue zeitliche Angaben gemacht. Wir werden bei der Hauptverhandlung mehrere Zeugen anhören, ob diese Angaben stimmen können.“

Zwischen fünf und fünfzehn Jahre Haft
Für den Angeklagten steht nicht nur seine politische Existenz auf dem Spiel. Da auch schwere psychische Folgen der Tat angeklagt wurden, drohen ihm zwischen fünf und fünfzehn Jahren hinter Gittern. Eine „Bedingte“ sei bei dieser Strafdrohung nicht möglich, so Christoph Weber von der Staatsanwaltschaft Wels.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele