Gesetzesentwurf

5G: Deutschland will Vertrauenswürdigkeit prüfen

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12.05.2020 08:54

Das deutsche Innenministerium will die Netzwerkausrüster beim künftigen 5G-Mobilfunknetz auf ihre Vertrauenswürdigkeit überprüfen. Das geht aus einem Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz hervor. Damit soll die bisher vorgesehene technische Zertifizierung von Komponenten und die Erklärung der Lieferanten über ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber den Telekommunikationsfirmen ergänzt werden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf den Einsatz von Produkten chinesischer Hersteller wie Huawei beim 5G-Netz haben.

Die Mobilfunkfirmen und der Bundestag warten seit Monaten auf die Entwürfe zum IT-Sicherheitsgesetz und dem Telekommunikationsgesetz, mit denen die Regierung die Regeln für den Einsatz von Komponenten im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur festlegen will. Der von den USA geforderte Ausschluss von bestimmten Herstellern etwa aus China ist in dem Reuters vorliegenden Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz nicht enthalten. Allerdings verschärfte das Innenministerium nun die Anforderungen.

Mindestanforderungen für Hersteller
So werden Mindestanforderungen für die Garantieerklärung genannt, zu denen „sicherheitspolitischer Belange“ gehören. „Aus der Garantieerklärung muss hervorgehen, ob und wie der Hersteller hinreichend sicherstellen kann, dass die kritische Komponente über keine technischen Eigenschaften verfügt, die geeignet sind, missbräuchlich auf die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur (etwa Sabotage, Spionage oder Terrorismus) einwirken zu können“, heißt es in Paragraph 9b des Gesetzentwurfes. China-Kritiker sehen diese Gefahr bei Huawei, was das Unternehmen entschieden abstreitet.

Ausschluss bei Zweifeln an Vertrauenswürdigkeit
Das Innenministerium soll den Einsatz von Produkten untersagen können, wenn es Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit hegt. Dies könne etwa beim Verstoß gegen Verpflichtungen in der Garantieerklärung der Fall sein, oder wenn eine Firma Sicherheitsüberprüfungen nicht unterstützt oder bekannte Schwachstellen nicht „unverzüglich“ meldet und beseitigt. „Bei wiederholten Verstößen (...) kann der Einsatz aller kritischen Komponenten des Herstellers untersagt werden“, heißt es.

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