109 Missbrauchsfälle

Pädophiler Arzt zeigt keinen Funken Reue

Oberösterreich
12.02.2020 06:00

Zwei Jahrzehnte lang konnte ein Urologe (57) aus dem Salzkammergut ungehindert seine pädophilen Neigungen ausleben - so die Anklage der Staatsanwaltschaft Wels. Die Behörde listet in der Anklageschrift 109 Opfer auf, wirft dem Facharzt schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen in seiner Ordination in Gmunden, seinem schicken Seehaus in Schörfling am Attersee und in seiner Heimatstadt Vöcklabruck vor - wir berichteten. Doch wie ist das möglich?

„Ich kenne ihn seit 30 Jahren. Er ist smart, hat ein sympathisches Auftreten. Er ist kein Ungustl, keiner, mit dem man nichts zu tun haben will“ - so beschreibt Franz Hofmann, Rechtsanwalt aus Vöcklabruck, den Beschuldigten. Advokat Hofmann vertritt mittlerweile 13 Opfer. Dabei handelt es sich großteils um Jugendliche, die noch als halbe Kinder „durchaus öfter als zehnmal“ von dem „Herrn Doktor“ missbraucht worden sein sollen.

In seiner Sucht nach Sex mit Kindern soll der 57-Jährige nicht nur in seinem großen Bekannten- und Freundeskreis, sondern sogar in seiner eigenen Familie „gewildert“ haben. Eigentlich unfassbar: Der gesellschaftlich bestens integrierte Salonlöwe durfte ohne Lehrerbegleitung in Schulen den coolen, lässigen Sexualaufklärer und -berater spielen, der ordinärsten Jugend-Slang benutzte, um seinen Opfern in spe zu signalisieren, dass er mit ihnen auf Augenhöhe sei.

„Er spielte den coolen, lässigen Typen vor“
„Das war ein tolles Angebot für 13-, 14-, 15-Jährige, die mit den Eltern nicht über Sexuelles reden wollen. Er versprach ihnen Aufklärung, praktische Tipps und Gratis-Kondome“, schildert Anwalt Hofmann die Methode, mit der sich der Beschuldigte das Vertrauen der Buben erschlichen haben soll. Der Urologe war sogar bei seinem Serviceclub, der nur der Elite offensteht, für die Jugendgruppe zuständig ...

Ein Sachverständiger diagnostizierte bei dem Urologen eine Pädophilie, die den Grad einer schwerwiegenden Störung erreicht. Der Facharzt soll deshalb, zusätzlich zur Haftstrafe, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden, erklärt Silke Enzlmüller von der Staatsanwaltschaft Wels.

Schwer vorstellbar, aber Realität: Der Beschuldigte ist zwar geständig, aber er zeigt laut dem Abschlussbericht der Polizei keinerlei Schuldeinsicht. Im Gegenteil: Der reuelose Urologe behauptet nach wie vor, seine zahllosen mutmaßlichen Übergriffe seien medizinisch notwendig gewesen. Eine Ausflucht, die laut Gutachten grundfalsch ist. Was er getan haben soll, sei Missbrauch, nichts anderes.

Aber der Beschuldigte hat noch immer „Fans“
Warum es so unendlich lang gedauert hat, bis eine mutige Mutter aus St. Georgen im Attergau mit einer Anzeige den Umtrieben des Arztes ein Ende setzte, erklärt Anwalt Hofmann so: „Einerseits leiden viele Opfer unter einer Art Stockholm-Syndrom. Sie fühlen sich dem Täter gefühlsmäßig verbunden und wollen ihm mit ihrer Aussage nicht schaden.“ Ein Psycho-Muster, das auch aus anderen Missbrauchsfällen bekannt ist, die Perfidie der Taten um so schlimmer macht.

Ganz schlimm: Noch immer noch hat der Urologe in „seiner“ Bezirksstadt Vöcklabruck treue Anhänger, die zu ihm halten und die Opfer am Stammtisch verdammen. Weil nicht wahr sein darf, wovor man lieber die Augen verschließt. Der Urologe sitzt seit mehr als einem Jahr in U-Haft. Ein Prozesstermin steht noch aus.

Daten & Fakten

  • Bei der Strafverfolgung von Sextätern hat es in den vergangenen Jahrzehnten entscheidende Fortschritte gegeben: Die Verjährungsfristen wurden extrem verlängert. In vielen Fällen erstatten Opfer erst nach Jahren und manchmal Jahrzehnten Anzeige. Weil die Scham und die Angst, über das Unaussprechliche zu reden, oft sehr groß sind. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen und wird sofort unterbrochen, sollte der Täter eine weitere Straftat begehen. Je nach Schwere des Deliktes kann eine Tat erst mit dem 48. Lebensjahr des Opfers endgültig verjähren.
  • Dieser Punkt dürfte auch im Fall des Urologen aus dem Salzkammergut eine wesentliche Rolle spielen. Die Straftaten, die dem Arzt angelastet werden, liegen ja teils fast 20 Jahre zurück.
  • Opfer müssen heute auch nicht mehr im Gerichtssaal vor dem Angeklagten aussagen, sondern bei sogenannten kontradiktorischen Vernehmungen. Anwesend sind hier nur speziell geschulte Richter und Psychologen. Auch Vertreter des Beschuldigten und der Anklagebehörde haben zwar ein Fragerecht, doch ein Richter kann sofort eingreifen, wenn ihm eine Frage unangemessen erscheint.

Christoph Gantner und Peter Grotter, Kronen Zeitung

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