Anlassfall Dornbirn

Kurz: Mit Sicherungshaft Gesetzeslücke schließen

Politik
20.01.2020 13:08

In Vorarlberg ist der Prozess gegen jenen Asylwerber, der im Vorjahr einen Sozialamtsleiter erstochen hat, gestartet. Der Fall war Anlass für die Debatte um die Einführung einer Sicherungshaft, noch unter der türkis-blauen Regierung. Auch im türkis-grünen Regierungsprogramm ist die Maßnahme verankert. Bundeskanzler Sebastian Kurz pochte am Montag angesichts des Prozessauftakts in Dornbirn erneut auf die Einführung der Sicherheitshaft für Personen, die schon ein Gewaltverbrechen begangen haben und eine Drohung aussprechen, auch wenn diese allgemein formuliert oder nicht gegen eine Einzelperson gerichtet war.

„Es gibt keine absolute Sicherheit, aber es gibt sehr wohl die Pflicht der Republik Österreich, alles zu tun, dass es ein Maximum an Sicherheit gibt“, sagte Kurz. „Das beinhaltet auch das Schließen einer Gesetzeslücke, die wir im Moment haben. 15 andere europäische Länder haben diese Gesetzeslücke bereits geschlossen.“

„Sie wird kommen“
Die Rede sei nicht von einem Massenphänomen, sondern davon, Personen in einzelnen notwendigen Fällen auf Anordnung eines Gerichts in Sicherungshaft nehmen zu können. „Wir haben uns im Regierungsprogramm auf die Sicherungshaft verständigt, sie wird auch kommen. Zuständig sind die Justizministerin und der Innenminister, die gemeinsam mit Experten die entsprechenden Vorschläge ausarbeiten werden.“

NEOS: „Gesetzeslücke existiert nicht“
Der stellvertretende NEOS-Klubchef Nikolaus Scherak kritisierte am Montag erneut die Pläne: „Die von der Regierung so oft erwähnte Gesetzeslücke, die die Präventivhaft notwendig machen würde, existiert schlichtweg nicht.“ Er verwies darauf, dass bereits bei der Fremdenrechtsnovelle 2018 Änderungen auf Grundlage der EU-Richtlinie eingebaut worden seien: „Seitdem können Asylwerber, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen, bereits während des Asylverfahrens in Schubhaft genommen werden. Das hätte auch im Fall Dornbirn zur Anwendung kommen können.“

Eine Präventivhaft im eigentlichen Sinn, „wie es die ÖVP und die FPÖ herbeifantasieren“, als eigener Hafttatbestand sei - „abgesehen von der U-Haft“ - auf Grundlage der Menschenrechte „nicht zulässig“, so Scherak.

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