Genug Vorzugsstimmen

Kickl verdrängt Hofer vom ersten FPÖ-Listenplatz

Politik
09.10.2019 07:18

Der geschäftsführende freiheitliche Klubobmann Herbert Kickl hat FPÖ-Chef Norbert Hofer bei der Nationalratswahl den ersten Listenplatz auf der Bundesliste abgenommen. Der Ex-Innenminister erzielte ausreichend Vorzugsstimmen, um seinen Parteichef entsprechend der Vorgaben zu verdrängen - und das, obwohl die Vorzugsstimmen aus Wien noch gar nicht bekannt sind.

Mit diesem Mittwoch liegen der APA nun auch die FPÖ-Vorzugsstimmen aus dem Burgenland vor, dem Heimatbundesland Hofers. Auch dort schaffte Kickl mehr direkte Stimmen als der Parteichef, nämlich 2383. Hofer kam auf 2010 Vorzugsstimmen.

Vorzugsstimmen aus Wien fehlen noch
Insgesamt kommt Kickl in jenen acht Bundesländern, für die bisher Zahlen vorliegen (alle außer Wien), auf 60.541 Vorzugsstimmen. Das sind 7,8 Prozent aller 772.666 FPÖ-Stimmen bei der Nationalratswahl vom 29. September.

Hofer bekam deutlich weniger Vorzugsstimmen
Die Hürde für den Sprung auf Platz eins auf der Bundesliste hat Kickl damit genommen. Laut Nationalratswahlordnung übernimmt jener Kandidat den ersten Listenplatz, dem sieben Prozent der Wähler seiner Partei eine Vorzugsstimme geben - sofern nicht ein anderer Kandidat noch mehr Vorzugsstimmen bekommt. Das ist bei der FPÖ aber nicht der Fall. Hofer wurden bisher nämlich mit 25.630 deutlich weniger Vorzugsstimmen als Kickl zugerechnet. Das sind 3,3 Prozent aller blauen Stimmen.

Das Ergebnis von Wien, wo es 105.289 FPÖ-Stimmen gab, wird das Ergebnis nicht mehr drehen. Denn dazu müssten für Hofer in der Bundeshauptstadt mindestens 34.912 Vorzugsstimmen abfallen und für Kickl keine einzige.

Namensvetter sorgte bei Hofer für ungültige Stimmen
Besonders ärgerlich für Hofer: Es gab auf der blauen Kandidatenliste einen Namensvetter. Bei keiner eindeutigen Zuordnung der Hofer-Vorzugsstimme wurde diese als ungültig gewertet. „Eine ärgerliche Vorgangsweise der Wahlbehörden“, schrieb Hofer dazu auf Facebook. Die Stimmen für die Partei wurden trotzdem als gültig gewertet, nur die Vorzugsstimme wegen des nicht eindeutig erkennbaren Wählerwillens nicht.

Die endgültige Bilanz der Vorzugsstimmen veröffentlicht das Innenministerium am 16. Oktober nach der Sitzung der Bundeswahlbehörde.

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