30-jähriger Linzer

Nach erneuter Sex-Attacke: Wiederaufnahme?

Oberösterreich
15.01.2019 06:00

„Einvernehmlicher Sex - oder mit Waffengewalt?“ So titelte die „Krone“ am 13. Juni über einen Prozess in Linz, der mit einem Freispruch für den Angeklagten (30) endete. Nur ein halbes Jahr später sitzt dieser in U-Haft, weil er am Linzer Bahnhof ein Mädchen vergewaltigt haben soll. Gibt es ein Wiederaufnahmeverfahren?

Der Kellner Wolf G. (30) war erst Ende März 2016 aus einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entlassen worden. Dort hatte er eine dreijährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung abgesessen. Am 3. November 2017 war er mit seiner Lebensgefährtin in einer Linzer Disco, um seinen Geburtstag zu feiern. Gegen 3.30 Uhr früh soll er eine 19-jährige Mühlviertlerin, so die damalige Anklage, in einer Kabine der Damentoilette zuerst zum Drogenkonsum und dann zum Sex gezwungen haben.

Freispruch für Wolf G.
Vor Gericht leugnete Wolf G. diesen Vorwurf, behauptete einfach, das Mädchen hätte ihn aus Rache angezeigt, als es in derselben Nacht merkte, dass er eine Freundin habe. Wolf G. wurde am 13. Juni bei einem Schöffenprozess in Linz freigesprochen.

Fürchterlicher Fehler?
Im Nachhinein gesehen könnte das ein fürchterlicher Fehler gewesen sein, denn nur ein halbes Jahr danach soll der Beschuldigte am Linzer Hauptbahnhof sich, als Polizist ausgegeben, eine 18-Jährige entführt und vergewaltigt haben es gilt die Unschuldsvermutung.

Doch noch Gerechtigkeit für Opfer?
Jetzt fragen sich viele Polizisten, ob dem 19-jährigen damaligen Opfer doch noch Gerechtigkeit widerfahren kann. Die einzige juristische Möglichkeit wäre ein Wiederaufnahmeverfahren, doch dafür genügt es nicht, dass der Verdächtige nun erneut zum Vergewaltiger geworden sein soll.

Neue Beweise wären nötig
Laut Auskunft der Linzer Staatsanwaltschaft ist eine Wiederaufnahme nur möglich, wenn es neue Beweise geben würde. Da damals Aussage gegen Aussage stand, könnte nur Wolf G. die Sachlage ändern, wenn er von Reue gepackt reinen Tisch machen würde. Danach sieht es aber ganz und gar nicht aus. Beim aktuellen Fall behauptet er ja, sich an nichts erinnern zu können.

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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