Nicht rechtskräftig:

Geldstrafe für „Eierwerfer“ von Frohnleiten

Steiermark
11.01.2019 08:00

Großer Ärger machte sich in den ersten vier Monaten des Vorjahres in Frohnleiten breit: Hausfassaden, Glasfronten, Werbeschilder und Autos waren mit Eiern beschossen worden. Nach mühsamer Kleinstarbeit forschte die Polizei schließlich einen Einheimischen (53) aus. Vor dem Strafrichter in Graz beteuerte er, aus Frust gehandelt zu haben. Dafür kassierte er nun eine Geldstrafe.

Über Monate hinweg ärgerten sich die Bürger in Frohnleiten grün und blau: Immer wieder wurden Hausfassaden, Eingangsbereiche, Glasfronten, Werbeschilder und Autos mit Eiern beschossen. Nachdem eine Kameraüberwachung installiert worden war, konnte die Polizei den „Eierwerfer“ ausfindig machen: Es handelte sich um einen heute 53-jährigen Einheimischen.

Steirer war mit der Arbeit überfordert
„Als ich den Akt gelesen hab’, dachte ich zuerst, dass es sich bei Ihnen um einen Jugendlichen handeln muss. Dabei sind Sie 53! Haben Sie nichts Besseres zu tun?“, will Richter Martin Wolf von ihm wissen. „Ich war mit meiner Arbeit völlig überfordert, außerdem hatte ich einen schweren Unfall. Jetzt treibe ich dafür regelmäßig Sport“, versucht sich der Steirer zu rechtfertigen. „Das Leben zipft uns alle manchmal an. Aber deswegen schmeißt man nicht mit Eiern“, lässt ihm Herr Rat diese Antwort nicht durchgehen. „Es tut mir leid, ich habe mich bei den Betroffenen auch schon entschuldigt und Entschädigungen geleistet. Dafür haben sie sich auch bei mir bedankt“, zeigt er tiefe Reue.

Der Wunsch nach einer Diversion wird seinem Verteidiger nicht gewährt. Stattdessen muss der Mann eine Geldstrafe von 1200 Euro bezahlen. „Für eine Diversion war der Aufwand der Polizei zu groß.“ Nicht rechtskräftig!

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