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camera_alt„Hab ihr nichts getan“Aufregung in WienFlaute im Tourismus120 TeilnehmerDonaustadt betroffen
Bundesländer > Wien
14.11.2018 14:02

„Hab ihr nichts getan“

Soldat (22) von Vergewaltigung freigesprochen

  • (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild))

Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden ist ein Berufssoldat aus Wien am Mittwoch, ausgerechnet an seinem 22. Geburtstag. Der junge Mann saß auf der Anklagebank, weil er eine 28 Jahre alte Deutsche auf der Damentoilette eines Lokals vergewaltigt haben soll. Es sei in diesem Fall „eindeutig, dass die Anschuldigung nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte“, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Der Soldat, der sich mit seinen Eltern und Verwandten in einem Lokal im Prater getroffen hatte, hatte am 14. Juli eine 28 Jahre alte Frau kennengelernt. Diese war mit ihrer Schwester und mehreren Freundinnen aus Süddeutschland nach Wien gekommen, um einen Junggesellinnen-Abschied zu feiern. Die 28-Jährige fand den Angeklagten zunächst sympathisch und forderte ihn mehrmals dazu auf, sich der Gruppe anzuschließen, der 22-Jährige verneinte jedoch. Später traf er dann zufällig erneut auf die Frauen, die vor einem anderen Lokal standen. Die 28-Jährige sprach den jungen Mann wieder an, es kam zum Austausch von Zärtlichkeiten, beide verschwanden schließlich auf der Toilette des Lokals.

„Es ist etwas wilder zugegangen“
Dort kam es laut dem Angeklagten zu einvernehmlichem Sex, die Tür sei nicht abgesperrt gewesen. Es sei etwas „wilder“ zugegangen, erklärte der 22-Jährige. Sie habe ihm zu keinem Zeitpunkt zu verstehen gegeben, dass sie mit all dem nicht einverstanden war. „Ich habe dieser Dame nichts angetan“, hatte der junge Mann beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche versichert.

Plötzlich sei jedoch die Tür aufgeflogen und die Schwester und eine Freundin der 28-Jährigen seien vor ihm gestanden, die sich offenbar auf die Suche nach ihr begeben hatten. Er habe von dritter Seite eine Ohrfeige kassiert und sei beschimpft worden: „Da habe ich meine Sachen genommen und habe diesen Raum verlassen.“

Vor der Zeugenaussage der 28-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Sie dürfte jedoch ihren Angaben vor der Polizei widersprochen und sich nicht einmal an Details erinnert haben, die der Angeklagte zugestanden hatte, wie sich aus der Begründung für den Freispruch ergab. Der Senat führte das auf die nachgewiesene hochgradige Alkoholisierung der Frau - sie hatte eine Stunde nach dem Vorfall noch 2,38 Promille im Blut - zurück. Das habe ihr Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen getrübt, bemerkte die vorsitzende Richterin Olivia-Nina Frigo.

„Definitives Nein ist nicht gefallen“
„Ein definitives Nein der Frau ist nicht gefallen“, fasste die Richterin ein weiteres Beweisergebnis zusammen. Insofern war nach Dafürhalten des Schöffensenats für den Angeklagten „nicht erkennbar, dass sie die Handlungen nicht gewollt hat“. Die 28-Jährige, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sie hatte 3000 Euro für die erlittene seelische und körperliche Unbill - Schlafstörungen, Hämatome, Striemen im Nackenbereich und Bisswunden - geltend gemacht.

Für den 22-Jährigen war es bei der Verhandlung um seine berufliche Existenz gegangen. Ein Schuldspruch hätte wohl zum Ende seiner noch jungen Karriere beim Bundesheer geführt. Als der Freispruch verkündet wurde, fiel dem Mann daher im Verhandlungssaal ein Stein vom Herzen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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