Amt versäumte Frist

Kölner Terrorist sollte 2015 abgeschoben werden

Ausland
18.10.2018 22:02

Der Geiselnehmer von Köln, der am Montag ein 14-jähriges Mädchen angezündet und anschließend eine junge Frau als Geisel genommen hatte, hätte offenbar bereits vor drei Jahren aus Deutschland abgeschoben werden können. Allerdings versäumte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine entsprechende Frist, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Donnerstag berichtete.

Laut dem Zeitungsbericht war der Syrer Anfang 2015 über Tschechien in die EU eingereist und hatte bereits dort einen Asylantrag gestellt. Nach seiner Weiterreise stellte der Mann im März 2015 dann einen neuen Antrag in Deutschland. Gemäß dem Dublin-Abkommen, wonach jenes EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals registriert wurde, hätte Deutschland den Syrer nach Tschechien zurücküberstellen müssen.

Frist versäumt, als Flüchtling anerkannt
Das BAMF soll allerdings laut dem Bericht die entsprechende Frist versäumt haben, danach sei eine Rücküberführung nicht mehr möglich gewesen. Am 12. Juni 2015 wurde der heute 55-Jährige als Flüchtling anerkannt, seit Juli 2015 lebte er in Köln. Das zuständige BAMF in Nürnberg gab laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ zunächst keine Stellungnahme zu den neuen Enthüllungen ab.

Der 55-Jährige hatte am Montag in einem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof von Köln einen Brandanschlag verübt und dabei eine Jugendliche schwer verletzt. Anschließend nahm er in einer benachbarten Apotheke eine Angestellte als Geisel. Ein Spezialkommando der Polizei überwältigte ihn schließlich, dabei wurde er durch Schüsse der Beamten lebensgefährlich verletzt. 

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