„Tag der offenen Tür“

Entlassene Terrorverdächtige sorgen für Ärger

Steiermark
07.08.2018 10:45

Was ist bloß mit unserer Justiz los? Geradeaus einen Monat ist es her, da hat ein Senat des Oberlandesgerichtes Graz für einiges an Kopfschütteln - oder besser für zorniges Unverständnis - gesorgt. Die hohen Richter hatten gerade mutmaßliche Terroristen aus der Untersuchungshaft entlassen. Warum? Dem Senat gingen Untersuchungen der steirischen Antiterror-Ermittler zu langsam. Zwei der Enthafteten gehen jetzt „in Graz fröhlich spazieren“, ärgern sich Verfassungsschützer.

Kurz die Vorgeschichte: 800 Beamte hatten Ende Jänner 2017 frühmorgens Moscheen und Wohnungen in Graz und Wien gestürmt. Die „Operation Josta“ war erfolgreich, 14 Verhaftungen, dazu beschlagnahmte die Exekutive auch noch 15 (!) Terabyte Datenmaterial. Dass die Sichtung solcher Mengen ein Zeitl braucht, das weiß eigentlich jeder Heimcomputerbesitzer. Noch dazu, wo diese Datensätze in diverse Sprachen und Dialekte übersetzt werden müssen.

Offensichtlich aber nicht der Senat, er ließ - eben vor einem Monat und trotz Protest der Staatsanwaltschaft - drei der mutmaßlichen Terroristen einfach wieder laufen. Und das trotz bestehenden Tatverdachts, wie die Oberrichter selbst einräumten.

Zwei Enthaftete gehen in Graz „fröhlich spazieren“
Und, was ist jetzt mit den Verdächtigen? Beim Verfassungsschutz etwa ist man empört über die lockere Hand bei den Entlassungen: Man observiere „so gut das mit unserer personellen Ausstattung halt geht, aber das ist auch schon alles“. Zwei der Enthafteten gingen „in Graz fröhlich spazieren, der Dritte ist in Wien unter Beobachtung“.

Untergetaucht und international gesucht
Was so eine Enthaftung nach sich ziehen kann, zeigen Fälle aus der Vergangenheit. 2015 etwa wurden in Graz drei Terrorverdächtige von einer Richterin aus der U-Haft entlassen. Sie sollten, so die blauäugige Begründung, auf freiem Fuß ihrem Prozess entgegensehen. Wenig überraschend: Zwei tauchten unter, waren seither nimmer gesehen und werden per internationalem Haftbefehl gesucht. Der Dritte stellte sich übrigens dem Verfahren: Urteil immerhin sechs Jahre

Gerhard Felbinger
Gerhard Felbinger
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