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19.07.2018 05:00

Lukratives Geschäft

Urlaub wie daheim: Airbnb droht neuer Ärger!

  • (Bild: stock.adobe.com)

Die Vermietung der eigenen Wohnung an Touristen boomt. Bis jetzt. Nun wurde ein Münchner verurteilt.

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München, Weltstadt mit Herz. Doch die Wohnsituation ist für die Bayern fast dramatisch geworden, Mieten oder gar Eigentumswohnungen fast unfinanzierbar. Ein Zubrot verdiente sich manch Schlaumeier mit der privaten Weitergabe seiner vier Wände an Touristen. Vor allem via Airbnb, der Internet-Plattform für Urlaub wie daheim.

Diese angespannte Wohnungssituation gab auch den Ausschlag bei einem Gerichtsurteil: Ein Münchner muss 33.000 Euro Geldstrafe zahlen, weil er seine Wohnung in der bayrischen Hauptstadt hauptsächlich vermietete. „Zweckentfremdung von Wohnraum“, urteilte das Amtsgericht München, und dass das „lukrative Geschäft mit Touristen“ den schwierigen Wohnungsmarkt seit Jahren zusätzlich belaste.

  • München preschte mit einem Gerichtsurteil gegen Privatvermietungen vor. Wien setzt auf Verhandlungen mit Airbnb. Man will an die Daten der Anbieter kommen, um Ortstaxe zu kassieren.
    München preschte mit einem Gerichtsurteil gegen Privatvermietungen vor. Wien setzt auf Verhandlungen mit Airbnb. Man will an die Daten der Anbieter kommen, um Ortstaxe zu kassieren.
    (Bild: stock.adobe.com)

EU-Kommission rügt US-Konzern
Ob München oder Lissabon, Paris oder Wien - alle Städte sind auf Airbnb zu finden. Und jetzt der EU ein Dorn im Auge. Die Kommission rügte den US-Konzern: Die ursprüngliche Idee sei zu einem einträglichen Gewerbe für Investoren geworden, EU-Verbrauchervorschriften würden missachtet, Steuern und Kommunalabgaben hinterzogen. Man fordert das Unternehmen zu Änderungen auf: Die Preise müssen transparenter werden, schon bei der ersten Suchanfrage haben Zusatzkosten wie Buchungs- und Reinigungsgebühr aufzuscheinen. Auch muss klar sein, ob es sich um einen professionellen Anbieter oder tatsächlich um eine private Vermittlung handle. Bis Ende August hat Airbnb nun Zeit, dies umzusetzen. Sonst werde man den Fall an die jeweiligen Konsumentenministerien in den 28 EU-Mitgliedsländern weiterleiten.

81 Millionen Umsatz allein in Wien
Eine zahnlose Drohung. Denn just dort, in Ministerien, aber auch Stadtverwaltungen rauft man sich ohnehin die Haare. Zu komplex sei das Thema, um am Kuchen der rund 81 Millionen Euro mitzunaschen, die allein in Wien private Wohnungsanbieter via Buchungsplattformen lukrierten. Die Regierung plante eine „Erfordernis einer einschlägigen Gewerbeberechtigung für gewerbsmäßige tageweise Vermietung von Wohnungen.“ Die ohnehin nur Eigentumswohnungen sein dürfen - und von der Eigentümergemeinschaft abgesegnet.

  • (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Das alles kostet auf Wohnungsrecht spezialisierte Anwälte ein müdes Lächeln. „Werden Räumlichkeiten nur zum Gebrauch überlassen und sonst keine Dienstleistungen getätigt, ist dies kein Gewerbe“, sagt auch die Judikatur. Manche Bundesländer wie Steiermark oder Tirol probieren den Alleingang via Landesgesetz. Wien hat das Tourismus-Förderungsgesetz novelliert, um an Daten der privaten Vermieter zu kommen. Ob es dadurch wieder mehr Wohnungen auf dem Markt geben wird, ist aber fraglich.

Auch Private haben Vorgaben
Eine Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich dem Finanzamt zu melden. Dann ist entscheidend, ob die Vermietung eine gewerberechtliche Tätigkeit ist oder nicht. Bei privater Zimmervermietung unterliegen die Einkünfte daraus der Einkommenssteuerpflicht. Gibt es keine weiteren Einkunftsquellen, besteht erst ab 11.000-Euro-Einkünften eine Erklärungspflicht. Die Vermietung unterliegt der Umsatzsteuer, ist in der Regel bis unter 30.000 Euro aber umsatzsteuerbefreit. Darüber ist generell - je nach Fall - ein ermäßigter Steuersatz anzuwenden. Es müssen Aufzeichnungen zum Zweck der Einkünfteermittlung geführt werden, hierzu sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Da Gäste direkt an Airbnb bezahlen und nicht bar an den Gastgeber, entfällt in der Regel die Registrierkassenpflicht. Je nach Bundesland können weitere Abgaben und Vorschriften schlagend werden.

  • (Bild: APA/Airbnb)

Daten und Fakten:

    • Airbnb wurde vor zehn Jahren gegründet und ist seither explosionsartig gewachsen. In Österreich gibt es die Plattform seit 2011: Zwei Millionen Menschen haben sich bisher über Airbnb eine Unterkunft organisiert, davon 770.000 im Vorjahr.
    • Die meisten Buchungen verteilten sich auf die Städte Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz und Linz. Die Gäste kamen vor allem aus Deutschland (142.900), den USA (97.800), Großbritannien (52.800), Frankreich (45.000) und Italien (28.300).
    • Aus Österreich selbst stammten 64.500 Gäste, davon 39.600 aus Wien. Die Besucher blieben im Schnitt 3,4 Nächte. Ihre Gastgeber hier sind laut Airbnb „überwiegend Privatpersonen“.

Gabriela Gödel, Silvia Schober, Kronen Zeitung

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