Buwog-Prozess

Die zahlreichen Konten des Walter Meischberger

Österreich
26.04.2018 14:12

„Wie viele Konten benötigt man eigentlich?“ Mit dieser Frage hat Richterin Marion Hohenecker am Donnerstag den 32. Verhandlungstag im Buwog-Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere eröffnet. Die Frage richtete sich an den Zweitangeklagten Walter Meischberger, der Provisionen aus dem Buwog-Verkauf und der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen Porr über ein ausländisches „Konstrukt“ ausgezahlt bekommen hatte.

Meischberger gab zu, dass er überdurchschnittlich viele Konten gehabt habe und sein Provisionsgeld von Österreich über Zypern, Italien, die USA sowie die Schweiz nach Liechtenstein geflossen sei, wo er unter anderem die berühmt gewordenen Konten namens „Karin“, „Natalie“ und „Walter“ besaß. Letztgenanntes soll die Nummer 400.815 gehabt haben. Dieses Konto wird laut Anklage jedoch Grasser zugerechnet. „Karin“ wird mit dem ebenfalls angeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech in Zusammenhang gebracht.

Zum wiederholten Male erklärte Meischberger, dass dieser komplizierte Umweg aus „Diskretionsgründen“ gewählt worden sei. Bei der Buwog-Provision sei sein Anliegen gewesen, keinen politischen Skandal wegen seiner Nähe zum damaligen Finanzminister zu verursachen. Bei der Porr-„Schlussrechnung“ wiederum sei die Initiative vom mittlerweile verstorbenen ehemaligen Chef des Baukonzerns, Horst Pöchhacker, für eine Auslandsabwicklung ausgegangen.

Bankberater diskret in Wiener Hotelzimmer getroffen
Meischberger betonte am Donnerstag mehrfach, dass er sich für diese Finanzkonstruktionen nicht interessiert und sich auch nicht ausgekannt habe. Er habe da vollständig auf seinen Finanzberater vertraut. Mit diesem habe er sich übrigens meistens nicht in der Wiener Filiale der Hypo Vorarlberg getroffen, sondern im Hotel am Wiener Stephansplatz. Dort habe er in einem Hotelzimmer, das wie eine Bankfiliale mit Computern ausgestattet gewesen sei, regelmäßig Bareinzahlungen aus seinen Geschäften gemacht, um sich „diskret“ im Ausland etwas anzusparen. Dies sei ebenfalls aus Diskretionsgründen notwendig gewesen.

Als die Richterin meinte, dass in einem Bankfoyer ohnehin nicht erkennbar sei, ob jemand Geld in einem Steuerparadies anlegt („Da ruft ja niemand: ,Kunden für Liechtenstein-Konten bitte nach rechts!‘“), kam Meischberger ins Schleudern.

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