Voll reingefallen

Betrogener Betrüger verurteilt

Oberösterreich
02.12.2008 09:57
Ein Betrüger, der selbst betrogen wurde, hat in einem Prozess am Montag im Landesgericht Linz eine Haftstrafe von zwei Jahren ausgefasst, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Verurteilte war auf angebliche Lotterie-Gewinne hereingefallen.

Der 61-jährige Frühpensionist war seit Jahrzehnten ehrenamtlich in einem Sportverein tätig, zuletzt als Kassier. Im November vergangenen Jahres bekam er eine angeblich von einer spanischen Bank stammende Mitteilung, wonach er einen Lotterie-Gewinn von 635.000 Euro erhalten solle. Allerdings sei vor der Auszahlung eine angefallene Gebühr zu begleichen. Der 61-Jährige zahlte brav. Dann wurden aber angebliche weitere Gebühren fällig. Der Pensionist wurde dazu auch von einem angeblichen Bankmitarbeiter telefonisch kontaktiert.

Immer wieder überwiesen
Und er überwies wieder - immer in der Hoffnung, dass er wirklich den sagenhaften Gewinn bekommen würde. Er verwendete 16.000 Euro eigenes Geld und auch Vermögen des Sportvereines, zu dessen Konten er Zugang hatte. Insgesamt waren es 66.000 Euro, die er den im Ausland sitzenden Betrügern in den Rachen warf ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

Nichts gelernt
Doch der Mann lernte nichts daraus. Als er im heurigen März neuerlich ein E-Mail einer europäischen Lotterie bekam, wonach er als Gewinner von einer Million Euro gezogen worden sei, obwohl er gar nicht mitgespielt hatte, überwies er wieder - insgesamt 85.000 Euro - an verschiedene Personen in London und Nigeria. Auch zwei offizielle Warnungen, unter anderem von der Polizei, hielten ihn nicht davon ab.

Aufgeflogen ist die Affäre erst, weil die Bank eine Anzeige wegen des Verdachtes der Geldwäsche erstattete. Danach gestand er alles, half bei der Aufklärung mit und machte mit 27.000 Euro einen Teil des Schadens wieder gut. Der Richter stellte fest, diesen aufgelegten Betrug hätte der Angeklagte erkennen müssen. Und: "In Nigeria wird man über den Fall sehr lachen." Der Schuldspruch erfolgte wegen Veruntreuung und schweren Betruges. Das Urteil verpflichtet ihn zur Rückzahlung des gesamten Betrages. Das wird aber kaum erfolgen. Der 61-Jährige bekommt eine Pension von monatlich 1.100 Euro.

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