Hilfsfonds gestartet

So greift der Staat nun Unternehmen unter die Arme

Wirtschaft
08.04.2020 15:10

Ein Schutzschirm in der Höhe von insgesamt 38 Milliarden Euro soll die strauchelnde Wirtschaft stützen. Ab sofort werden 15 Milliarden Euro davon in Form des sogenannten Corona-Hilfsfonds für Betriebe in Aussicht gestellt. Die Republik übernimmt dabei Kreditgarantien und gewährt Zuschüsse von bis zu 75 Prozent auf laufende Fixkosten. So kommen Unternehmen zu Unterstützung.

Die Ausgangsbeschränkungen haben der österreichischen Wirtschaft bereits massiv zugesetzt. Vier bis sechs Wochen nach einer Schließung der Geschäfte sei schließlich eine Rezession im heurigen Jahr für Österreich nicht mehr zu verhindern, hatte etwa der Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS), Martin Kocher, erklärt. Die Bundesregierung („Koste es, was es wolle“) muss also im großen Stil gegensteuern.

Gesamtpaket von 38 Milliarden Euro
Das Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Unterstützung mit einem Gesamtvolumen von 38 Milliarden Euro ist breit aufgestellt:

    • So hat bereits der Corona-Krisenbewältigungsfonds (inkl. „Härtefallfonds“) über vier Milliarden Euro dazu beigetragen, Unternehmen und Arbeitsplätze (vor allem mit Kurzarbeit) zu entlasten und mit raschen Auszahlungen Liquidität zu sichern.
    • Weiters übernimmt der Staat bereits über bis zu neun Milliarden Euro Garantien und Haftungen zur Kreditabsicherung.
    • Auch für Steuerstundungen hat der Staat schon zehn Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
    • Nun folgt mit dem Corona-Hilfsfonds über 15 Milliarden Euro die vorerst letzte Tranche als Notfallhilfe für Branchen, die besonders schwer getroffen wurden. Zum einen werden auch hier Garantien für notwendige Kredite übernommen, gleichzeitig gewährt der Staat Zuschüsse, sofern das Unternehmen durch die Krise einen Umsatzeinbruch von zumindest 40 Prozent erlitten hat. Diese Zuschüsse müssen von dem beantragten Kredit nicht mehr zurückbezahlt werden.

Weitere Details zum neuen Corona-Hilfsfonds:

Für welche Unternehmen steht der neue Corona-Hilfsfonds bereit?
Grundsätzlich sollen bei sämtlichen Hilfspaketen Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben, Unterstützung bekommen. Darüber hinaus hilft nun der Corona-Hilfsfonds insbesondere Betrieben, die mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind. Es werden nur jene Unternehmen berücksichtigt, die ihren Geschäftssitz sowie ihre Geschäftstätigkeit im Land haben.

Wie kann die Finanzhilfe beantragt werden?
Direkte Ansprechpartner sind die Hausbanken. Diese füllen gemeinsam mit den Unternehmen den Antrag aus. Je nach Unternehmensgröße wird dieser dann an die Oesterreichische Kontrollbank (Großunternehmen), an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (Klein- und Mittelbetriebe) oder an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (Tourismusunternehmen) weitergeleitet - Anträge für Kredite sind ab sofort möglich.

Mit wie viel Unterstützung können Unternehmen rechnen?
Die Obergrenze sind maximal drei Monatsumsätze bzw. maximal 120 Millionen Euro - nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Summe erhöht werden. Die Laufzeit beträgt dabei vorerst maximal fünf Jahre, die Frist kann jedoch auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.

Welche Haftungen übernimmt der Staat?
Der Finanzminister hat inzwischen präzisiert, wie die von der EU kürzlich erlaubte 100-Prozent-Haftung bei Krediten aussieht: Theoretisch sind alle Betriebe berechtigt, um einen zinsfreien Kredit mit Staatshaftung in Höhe von zehn Prozent des letzten Jahresumsatzes anzusuchen. Die maximal vergebene Summe (über die Hausbank) sind 500.000 Euro. Man muss allerdings gewisse Kriterien erfüllen: So dürfen von dem Geld keine Dividenden oder andere Tilgungen bezahlt werden, und es darf nicht für Investitionen in Anlagen verwendet werden. Nimmt man einen höheren Betrag auf, sind eben nur die ersten 500.000 Euro zinsfrei.

Wie lange dauert es von der Antragstellung, bis Gelder fließen?
Ziel ist es, vollständige Anträge von der Einreichung bis zur Genehmigung binnen sieben Werktagen abzuwickeln. Erste Auszahlungen sollen daher bereits ab 15. April erfolgen können.

Wer erhält einen Fixkostenzuschuss?
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können den Zuschuss beantragen, auch wenn sie Mitarbeiter gekündigt haben. Größere Unternehmen hingegen nur, wenn sie auf Kurzarbeit zurückgreifen und keine Mitarbeiter kündigen. Kriterium sind wiederum die Geschäftstätigkeit bzw. Liquiditätsprobleme in Österreich. Dazu kann ein Teil des Kredits umgewandelt werden - aber auch Unternehmen, die keinen Kredit gebraucht haben, können den Zuschuss beantragen.

Welche Fixkosten werden übernommen?
Fixkosten umfassen etwa Mieten, Strom, Gas, Internet, Zinsaufwendungen, Leasingkosten oder Versicherungen, aber auch einen fiktiven Unternehmerlohn, der sich an den Bestimmungen des Härtefallfonds bemisst, sowie unverkäuflich gewordene Waren, die mindestens 50 Prozent ihres Wertes verloren haben, etwa Blumen.

Wie kann man einen Zuschuss beantragen?
Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss ist ab dem 15. April über ein Online-Tool des Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich. Die Auszahlung erfolgt dann über die Hausbank in Abstimmung mit dem aws. Anträge können bis Jahresende (31. Dezember 2020) eingebracht werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens. Wenn diese binnen drei Monaten 2000 Euro übersteigen, gibt es Unterstützung. Der Zuschuss ist steuerfrei, pro Unternehmen stehen jedoch maximal 90 Millionen Euro zur Verfügung.

  • 40-60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • 60-80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung

Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?
Sofern die Angaben zu Umsatz und Höhe der Fixkosten korrekt gemacht wurden, muss nichts zurückgezahlt werden.

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