Kein Gefängnis

Kröpfl operiert mit Fußfessel

Oberösterreich
16.07.2017 18:29

Dozent Primar Dr. Albert Kröpfl, bis Oktober 2013 ärztlicher Leiter des Linzer Unfallkrankenhauses, muss wegen Betruges doch nicht ins Gefängnis. Das Landesgericht gestand dem 61-jährigen Spitzenchirurgen, der Privathonorare mit seinen Oberärzten nicht ordnungsgemäß abrechnete, nun eine elektronische Fußfessel zu.

Damit kann der wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ursprünglich zu 26 Monaten unbedingter Haft verurteilte Kröpfl weiterhin als Arzt arbeiten - und zwar als Chirurg im Krankenhaus in Schladming. "Damit ist nicht nur meinem Mandanten, sondern auch den vielen Unfallopfern geholfen - denn das ärztliche Können von Dr. Kröpfl wird allgemein geschätzt und auch international anerkannt", sagt sein  Salzburger Anwalt Dr. Leopold Hirsch zur "Krone".

Honorare von Privatpatienten
Kröpfl wurde, wie die "Krone" seinerzeit ausführlich berichtete, verurteilt, weil er Honorare von Privatpatienten des UKH Linz nicht ordnungsgemäß an seine Oberärzte weitergab. In zweiter  Instanz wurde das Urteil auf eine 24-monatige Haftstrafe, davon acht Monate unbedingt, gemildert.

Chirurg im OP-Saal
Nachdem Albert Kröpfl  nun einen Vergleich samt einer Bankgarantie abschloss, die die von ihm zur  Erfüllung der privatrechtlichen  Ansprüche sichergestellten 450.000 Euro übersteigt, gestand ihm das Landesgericht Linz nun die elektronische Fußfessel zu - der Chirurg steht damit jetzt im Operationssaal.

Max Stöger

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