Mittlerweile schuldet er der Polizei schon beinahe 100.000 Euro. Die vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht exekutiert werden, weil er Platzangst hat.
Der Mann aus Wernberg bei Villach hat, so die Polizei, weder Einkommen noch Vermögen. Doch jedes Mal, wenn die Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wird, bringe er ein ärztliches Attest, das ihm bescheinige, an Klaustrophobie zu leiden. Dadurch ist der Mann haftunfähig.
Um keine Ausrede verlegen
Der Pensionist sieht die Schuld bei den Behörden. Im ORF-Radio Kärnten sagte er am Sonntag, er sei im Recht, da er einen Führerschein besitze. Dieser sei allerdings befristet ausgestellt worden, vor 15 Jahren ist er abgelaufen. Er habe um eine Verlängerung angesucht und seither nie mehr etwas von der Behörde gehört: "Wenn die Behörde mir nicht mitteilt, dass die Streichung nicht erfolgt ist oder mir gar nichts mitteilt, muss ich als Bürger annehmen können, dass das, was ich beantragt habe, in Ordnung ist."
Er kämpfe seit Jahren in dieser Sache und habe weder einen Unfall gebaut, noch sei ich alkoholisiert gefahren oder habe gegen irgendwelche Verkehrsvorschriften verstoßen. Nun wolle er aber aufhören, selbst zu fahren, um der Polizei "weiteren Ärger zu ersparen", wie er sagt.
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