Seit Ende Oktober 2014 ist Hannes Kartnig im Gefängnis, nachdem ihm die Fußfessel wegen diverser Auftritte (Opernbesuch, Dinner im Luxus-Hotel) entzogen worden war. 15 Monate Haft hat er wegen seiner Finanzvergehen ja ausgefasst. Seit Anfang März ist der Ex-Sturm-Graz-Präsident Freigänger. Nur zum Schlafen muss er in die Justizanstalt Graz-Jakomini. Und da hat jetzt ein gemeiner Dieb zugeschlagen. In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde sein Schließfach aufgebrochen – 1500 Euro sind weg.
Hoffen auf bedingte Entlassung
Doch was den "Sonnenkönig" weit mehr beschäftigt, ist seine mögliche bedingte Entlassung. Zwei Mal wurden die Anträge bisher abgelehnt. "Ein Promi-Malus", ist Verteidiger Roland Kier überzeugt. "Er wäre der erste Häftling, der bis zum letzten Tag bleiben muss." Kartnigs Hoffnungen ruhen jetzt am Oberlandesgericht Graz. Das soll dieser Tage entscheiden, ob er doch nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe nach Hause darf. Fällt die Entscheidung negativ aus, bleibt die Justizanstalt für fünf weitere Monate sein Unterkunftgeber.
Noch nicht rechtskräftig sind die vier Jahre und sieben Monate, zu denen Kartnig im November verurteilt wurde. Kier: "Es gibt noch keine Entscheidung über unsere Nichtigkeitsbeschwerde."
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