Festnahme in Brüssel

Polizei lockte Piraten mit falschem Filmvertrag an

Ausland
14.10.2013 19:26
Mit einem erfundenen Filmprojekt haben belgische Polizisten zwei führende somalische Piraten nach Brüssel gelockt und bei der Ankunft auf dem Flughafen verhaftet. Die beiden Männer sollen die Entführung des belgischen Schiffes "Pompei" (Bild) im April 2009 geleitet haben. Das Schiff war zwei Monate später gegen Zahlung eines hohen Lösegeldes wieder freigekommen.

Der Somalier Mohammed Abdi Hassan, auch als Afweyne bekannt, galt als einer der wichtigsten Piratenführer an den Küsten des Indischen Ozeans. Er trug den Spitznamen "Pirat 001", berichteten belgische Medien am Montag. Auch bei der Kaperung und Entführung des belgischen Schiffs spielte er nach Zeugenaussagen des zweiten Steuermannes eine zentrale Rolle.

Nach Angaben des zuständigen Staatsanwaltes Johan Delmulle machten die belgischen Polizisten dem Piratenchef in einer Undercover-Operation weis, dass sie einen Film über den berühmten Piraten Afweyne und dessen aufregendes Leben drehen wollten. Zur Unterzeichnung des Vertrages müsse er aber nach Brüssel kommen. Der Pirat sah darin kein Problem, flog von Nairobi in Kenia aus nach Brüssel - und wurde dort von einem Großaufgebot der Polizei erwartet. "Diese Leute bleiben ja meist außen vor, obwohl sie eine wichtige Rolle bei Kaperungen spielen und oft den größten Teil der Beute einstecken", sagte Delmulle.

Ashton lobt "bedeutsamen Schritt gegen Piraterie"
Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton begrüßte die Festnahme als einen "bedeutsamen Schritt im Kampf gegen die Piraterie". Dennoch seien Gruppen von Seeräubern weiterhin aktiv. "Die EU wird deshalb in diesem Kampf nicht nachlassen", sagte ein Sprecher Ashtons.

Abdi Hassan und sein Komplize drohen nun 15 Jahre Haft für das Aufbringen des Schiffes und 30 Jahre wegen Geiselnahme. Sie werden am Dienstag einem Haftrichter in Brügge vorgeführt. In Belgien befinden sich bereits zwei Piraten, die ebenfalls an der Kaperung der "Pompei" beteiligt waren, in Haft: Sie wurden zu neun beziehungsweise zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

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