Acht Tage Zeit

Startschuss für gleich zwei Volksbegehren

Österreich
15.04.2013 07:30
Am Montag sind gleich zwei Volksbegehren gestartet. Bis zum 22. April liegen "Demokratie jetzt!" der Initiative MeinOE sowie das Begehren "gegen Kirchenprivilegien" in Gemeinde- und Bezirksämtern zur Unterschrift auf. Es sind dies die Nummern 36 und 37 in der Reihe der Volksbegehren der Zweiten Republik. Jeweils 100.000 Unterstützer werden für eine Behandlung im Nationalrat benötigt.

Beim Demokratievolksbegehren, initiiert von Politik-Veteranen wie Erhard Busek (ÖVP) und Johannes Voggenhuber (Grüne), geht es um eine Stärkung der direkten Demokratie, Ausbau des Persönlichkeitswahlrechts sowie die Bekämpfung von Korruption und Parteibuchwirtschaft. Das Kirchenvolksbegehren will per (Verfassungs-)Gesetz kirchliche Privilegien bekämpfen und gegen Missbrauchsfälle vorgehen.

Eintragung läuft bis 22 April
Die Eintragungswoche läuft bis Montag, 22. April, die letzten Eintragungslokale schließen an diesem Tag um 20 Uhr. Innerhalb von ein bis zwei Stunden sollte dann das vorläufige Endergebnis feststehen. Detaillierte Informationen zu den Eintragungslokalen - in der Regel in Gemeinde- bzw. Bezirksämtern - sowie zu den Öffnungszeiten finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

100.000 Unterschriften werden benötigt, damit ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden muss. Die für die Einleitung mobilisierte Unterstützerzahl - zumindest ein Promille der Einwohnerzahl Österreichs, derzeit sind das 8.032 - wird dabei mitgerechnet. Bisher sind nur zwei der 35 Volksbegehren der Zweiten Republik an dieser Hürde gescheitert.

Abstimmen vom Ausland aus nicht möglich
Stimmberechtigt sind Österreicher, die mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Unterstützungsunterschrift kann nicht nur in der Hauptwohnsitz-Gemeinde, sondern per Stimmkarte auch in einer anderen Gemeinde geleistet werden. Auslandsösterreicher sind - ebenso wie in Österreich lebende EU-Bürger - nicht stimmberechtigt. Eine Eintragung vom Ausland aus ist nicht möglich.

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