Ticket für WM-Finale
Einladungen von Banken: Monika Rathgeber gesteht
Seine Mandantin habe ihm in einem Telefonat berichtet, dass sie bei einem Seminar der Deutschen Bank in Obertauern und 2006 beim Fußball-WM-Finale in Berlin zu Gast war, teilte Rathgebers Rechtsanwalt Herbert Hübel am Donnerstag mit. Bei der Veranstaltung in Obertauern habe sie ein Mitarbeiter begleitet, nach Berlin sei die ganze Abteilung gereist. "Die Reise hat sie sich selbst bezahlt, auf das Match war sie eingeladen", so Hübel. Die Einladung sei vom Abteilungsleiter und vom Landesamtsdirektor abgesegnet worden.
Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, dass Rathgeber in den Jahren 2004 bis 2008 eine Reihe von Einladungen angenommen habe, die unter anderem von der Deutschen Bank und der Bank Austria ausgesprochen wurden. Beide Geldinstitute waren wichtige Handelspartner des Landes im Finanzmanagement.
Im U-Ausschuss Geschenkannahme dementiert
Bei ihrer Aussage vor dem U-Ausschuss am 21. Februar hatte die entlassene Referatsleiterin auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden Astrid Rössler die Annahme von Einladungen noch dementiert. Sie bestätigte nur, mehrfach mit ihrem Kollegen oder Abteilungsleiter an Geschäftsessen teilgenommen zu haben.
Land will Einladungen prüfen
Sowohl nach dem Landesbeamten- als auch nach dem Landesvertragsbedienstetengesetz ist die Annahme von Geschenken untersagt, ausgenommen sind "orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert". Allerdings wurde das Thema damals noch anders betrachtet. "Im Laufe des Jahres 2008 wurden die damals neuen Antikorruptionsregeln des Innenministeriums auch für das Land Salzburg adaptiert", so Franz Wieser vom Büro des ressortzuständigen Landesrats Sepp Eisl. "Seit Anfang 2009 werden die Mitarbeiter von der Personalabteilung aktiv über das Thema Antikorruptionsbestimmungen und den Umgang mit Einladungen informiert."
Jeder Landes-Mitarbeiter müsse die Frage der Zulässigkeit von Einladungen und Geschenken selbst für sich bewerten, so Wieser. "Wenn Zweifel bestehen, muss in der Personalabteilung nachgefragt werden." Fortbildungsveranstaltungen seien von der Regelung ausgenommen. "Aber die müssen ohnehin vom Vorgesetzten genehmigt werden." In der Causa Rathgeber müsse man sich die einzelnen Fälle anschauen, ob sie sich die Einladungen absegnen ließ oder Wertgrenzen für Geschenkannahmen überschritten wurden.
Neuer Prozess ab 3. April
Indes hat Rathgeber das Land Salzburg erneut auf "Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" geklagt, nachdem das Land wegen des Vorwurfs, sie habe 104 Unterschriften gefälscht, am 5. März eine weitere "Eventualentlassung" ausgesprochen hatte. Der Prozess wurde für 3. April anberaumt.
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