Unzurechnungsfähig

Mutter mit Hacke getötet: Einweisung in Anstalt

Österreich
12.03.2013 15:17
Der 33-jährige Burgenländer Peter B., der Ende August seine Mutter mit einer Hacke getötet hat, ist auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Bei dem Mord war er wegen seiner Geisteskrankheit nicht zurechnungsfähig. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig.

Wie berichtet, hatte der 33-Jährige seine Mutter am 27. August 2012 in der gemeinsamen Wohnung getötet. Mit einer Hacke versetzte er ihr mindestens neun Schläge auf Kopf und Nacken. Die Frau starb schließlich an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.

Unmittelbar nach dem Mord ging Peter B. zur Polizei und gestand die Tat. Laut dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk und dem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen Wolfgang Soukop leide der 33-Jährige an paranoider Schizophrenie: "Sein Handeln war fremdbestimmt", erläuterte Soukop vor dem Geschworenensenat. Es habe schon in der Vergangenheit des 33-Jährigen Auffälligkeiten gegeben. Das Verhältnis zur Mutter sei "ambivalent-aggressiv" gewesen.

"Hohe Wahrscheinlichkeit für erneute Körperverletzung"
Der Geschworenensenat ließ Peter B. in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher einweisen. Richterin Birgit Falb begründete die Entscheidung damit, dass es sich um das Verbrechen des Mordes handle, sowie um eine Anlasstat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. Außerdem liege eine geistig-seelische Abartigkeit vor und es bestünde eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit erneuter schwerer Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit.

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