Lenker verurteilt

Wien: Mit Auto samt Ex-Frau absichtlich Unfall gebaut

Österreich
06.11.2012 13:07
Weil er im März absichtlich mit seinem Pkw gegen einen Begrenzungspfeiler gefahren sein soll, um seiner Frau das Leben zu nehmen, hätte sich am Dienstag ein 22-Jähriger am Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes verantworten sollen. Wegen eines Gutachtens änderte die Staatsanwaltschaft aber die Anklage auf absichtliche schwere Körperverletzung. Der Mann wurde rechtskräftig zu acht Monaten Haft verurteilt.

Der Beschuldigte hatte sein 19-jähriges Opfer im Sommer 2011 kennengelernt und zwei Monate später in Serbien nach islamischem Recht geheiratet. Doch nach dem Umzug nach Wien legte der Mann Gewalttätigkeiten an den Tag, weshalb die junge Frau ihn verließ.

Frau bewusstlos geschlagen
In der Nacht auf den 13. März trafen beide einander zufällig in einem Lokal, wo der 22-Jährige versicherte, er könne ohne sie nicht leben und liebe sie. Weil die Beziehung aber nicht wieder aufnehmen wollte, schlug er sie kurzerhand bewusstlos, legte sie in seinen Pkw und fuhr in Richtung Höhenstraße. Dort hielt er noch einmal an und redete auf sein Opfer ein.

Schließlich setzte er die Fahrt - nachdem er seine Frau auf den Beifahrersitz gesetzt, aber nicht angeschnallt hatte - fort. Der Unfall, bei dem beide Insassen aus dem Wagen geschleudert wurden, ereignete sich gegen 5.30 Uhr. Eine Krankenschwester entdeckte das Autowrack am Straßenrand und leistete Erste Hilfe.

"Ich liebe dich. Wir werden sterben"
Die Frau, die Wirbelbrüche, Serienrippenbrüche und Verletzungen an Leber und Niere erlitt, musste zwei Wochen stationär behandelt werden. Im Zeugenstand ließ sie im September keinen Zweifel an den Absichten ihres Mannes: "Er hat im Auto gesagt: 'Ich liebe dich. Wir werden sterben. Ich bringe dich um.' Vor dem Aufprall hat er noch 'Gott soll dir deine Sünden verzeihen!' gerufen."

Der Angeklagte, er hatte zum Unfallzeitpunkt 0,69 Promille Alkohol im Blut, wies diese Darstellung zurück. Er habe der Frau nicht nach dem Leben getrachtet. Er, der im Übrigen keinen Führerschein besitzt, sei einfach von der Straße abgekommen.

"Zu langsam" für Mordversuch
Laut Sachverständigem gab es einen 16 Meter langen Bremsweg, der das Tempo von 76 bis auf 47 km/h beim Aufprall verringerte. Wegen dieser minderen Geschwindigkeit handle es sich um keinen Mordversuch. Deshalb wurde der 22-Jährige wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu acht Monaten Haft verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil. Die 10.600 Euro Schmerzensgeld für sein Opfer wurden vom Beschuldigten anerkannt.

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