Der Fall und widersprüchliche Meldungen hatten zunächst für Verwirrung gesorgt. Erst hatte die Sportzeitung "L'Equipe" gemeldet, dass der Fahrer gesperrt und von der Tour suspendiert worden sei, obwohl das harntreibende Mittel nicht auf der UCI-Dopingliste steht.
Die UCI dementierte das aber später. "Bei diesem Mittel ist keine automatische Suspendierung vorgesehen. Wir hoffen, dass sein Team die entsprechenden Schritte einleitet", sagte UCI-Sprecher Enrico Carpani. Am späten Montagabend teilte Teamsprecher Sergej Utschakow dann mit, dass Kolobnew suspendiert worden sei und nach Abschluss des Falles aufgrund der internen Teamregeln wegen des verursachten Imageschadens eine Pönale zahlen müsse.
Der Vize-Weltmeister von 2007 und 2009 sowie Vorjahrs-Zweite des Klassikers Lüttich-Bastogne-Lüttich lag nach der neunten Etappe auf dem 69. Gesamtrang.
Wird Kolobnew nur verwarnt?
Kolobnew kann die Öffnung der B-Probe beantragen. Die A-Probe wurde vom renommierten Pariser Labor in Chatenay-Malabry ausgewertet. Laut UCI-Regularien kann der Fahrer mit einer Verwarnung davonkommen, wenn er erklärt, wie das als "spezifische Substanz" deklarierte Mittel in seinen Körper gelangte.
Ein ähnliches Präparat, das oft zur Verschleierung von Doping verwendet wird, hatte 2010 zu einer Zweijahressperre des belgischen Bahnfahrers Iljo Keisse geführt. Keisse hatte vor drei Jahren den belgischen Verband überzeugt und zunächst eine Sperre vermieden. Damals legte jedoch die UCI Einspruch ein, und der Internationale Sportgerichtshof sperrte den Bahnradfahrer.
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