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Nachrichten > Österreich
29.03.2011 16:43

Eurofighter-Kungelei

Justiz sieht keine Handhabe gegen Wolf und Rumpolds

  • (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Strafverfahren gegen den im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Beschaffungsvorgang vom Dienst suspendierten, mittlerweile pensionierten General Erich Wolf eingestellt. Gegen den "Airchief" war wegen Amtsmissbrauchs, Geschenkannahme durch Beamte und falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Eurofighter-Untersuchungsausschuss ermittelt worden. Grünen-Mandatar Peter Pilz zeigte sich empört.
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Ebenso keine strafrechtlichen Folgen hat der Eurofighter-Deal für Wolfs Ehefrau, den EADS-Lobbyisten Erhard Steininger und das Ehepaar Gernot und Erika Rumpold, die als mögliche Bestimmungs- bzw. Beitragstäter ins Visier der Justiz geraten waren.

Wie Thomas Vecsey, der Sprecher der Anklagebehörde, am Dienstagnachmittag erklärte, habe sich ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten der Verdächtigen mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nicht nachweisen lassen.

Aus dem Büro von Verteidigungsminister Norbert Darabos hieß es, dass die Entscheidung der Justiz zur Kenntnis zu nehmen sei. Es ergeben sich dadurch disziplinarrechtlich keine unmittelbaren Auswirkungen. Wolf befinde sich im Ruhestand.

Pilz: "Ein Umgang wie mit Rindfleisch"
Pilz, der ehemalige Vorsitzende des Eurofighter-U-Ausschusses, zeigte sich darüber empört: "Die Staatsanwaltschaft Wien geht mit solchen Fällen um wie mit Rindfleisch. Man lässt es lange abliegen und dann kommt es in die Suppe. Und dann kommt der Ausruf: 'Die Suppe ist zu dünn.'" Er werde "die Herrschaften zum Arbeiten zwingen", kündigte Pilz für die kommenden Tage die Übergabe einer "Reihe weiterer Unterlagen und Hinweise" an die Staatsanwaltschaft an.

"Airchief" Wolf hatte im Oktober 2003 anlässlich des Eurofighter-Vertragsabschlusses unter dem Motto "Gipfelsieg" zu einer Party in Langenlebarn geladen, deren Kosten von rund 4.500 Euro von der Eurofighter GmbH bezahlt wurden. Auch andere öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie etwa Golfturniere ließ sich Wolf vom Eurofighter-Hersteller sponsern, worauf sich die Staatsanwaltschaft Wien einschaltete.

"Kein Zusammenhang" mit Überweisung an Wolfs Ehefrau  
Diese habe aber nach eingehender Untersuchung keinen kausalen Zusammenhang zwischen den fremdfinanzierten Veranstaltungen und dem Ankauf der Abfangjäger nachweisen können, so Behördensprecher Vecsey.

Ebenso fanden sich nach Ansicht der Justiz keine Beweise für ein amtsmissbräuchliches bzw. bestechliches Verhalten Wolfs im Zusammenhang mit den 87.600 Euro, die der EADS-Lobbyist Steininger im Dezember 2002 der Firma "Creativ Promotion" überwies. Diese stand im Besitz von Anna Maria Frühstück-Wolf, der Ehefrau des "Airchiefs".

"Nicht belegbar, dass Erich Wolf davon wusste"
Die Vermutung, das Geld könnte nur deshalb geflossen sein, um die "bessere Hälfte" dazu zu bewegen, sich für den Eurofighter-Hersteller ins Zeug zu legen, ließ sich laut Vecsey nicht belegen: "Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass Erich Wolf davon wusste." Überdies sei Wolf nur bis Sommer 2002 an den Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen.

Steiniger und Wolfs Ehefrau hatten zu dem Geldfluss erklärt, es habe sich um eine aushilfsweise Überweisung gehandelt, um den Konkurs der finanzschwachen Firma abzuwenden. Die beiden verwiesen auf ihre angeblich alte Jugendfreundschaft, die Steinigers Hilfsbereitschaft doch nicht verdächtig mache. Steininger betonte außerdem, er habe seine Freundin seinerzeit sogar als Trauzeuge zum Hochzeitsaltar geführt.

Auch PR-Pärchen Rumpold ist aus dem Schneider
Im strafrechtlichen Sinn aus dem Schneider sind schließlich auch Gernot und Erika Rumpold, die mit ihrer Agentur "100% Communications" einen netto 6,6 Millionen Euro schweren Werbevertrag mit EADS an Land gezogen hatten. Beweise für den Verdacht, dieses Geld könnte teilweise dazu verwendet worden zu sein, Entscheidungsträger zu amtsmissbräuchlichem Verhalten zu bewegen oder zu "schmieren", entdeckte die Staatsanwaltschaft nicht.

"Zum Faktenkomplex 'Rumpold-Werbeauftrag' wurden keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt, zumal der gesamte ausbezahlte Betrag auch durch Rechnungen nachvollziehbar dargelegt werden konnte. Selbst wenn die Rechnungen hoch waren (für eine einzige Pressekonferenz veranschlagten die Rumpolds 96.000 Euro, Anm.), standen dem doch konkrete Leistungen gegenüber", meinte Behördensprecher Vecsey.

Überprüfung der Rechnungshöhe "nicht Sache der Justiz"
Zahlreiche Belege über Werbeeinschaltungen, Gewinnspiele und Ähnliches hätten bezüglich der Ausgaben keine Lücken offen gelassen. Zu prüfen, ob seitens der "100% Communications" marktübliche Preise in Rechnung gestellt wurden, sei nicht Aufgabe der Strafjustiz, so Vecsey.

Die Anzeige wegen angeblich falscher Beweisaussage Erich Wolfs vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss legte die Staatsanwaltschaft deshalb zurück, weil Wolf bei seiner Befragung Unterlagen über fünf Jahre vorher stattgefundene Vorgänge nicht zur Verfügung hatte. Folglich fehle es an der subjektiven Tatseite, erläuterte Vecsey. Man habe im Zweifel davon auszugehen, dass es Wolf nicht darauf ankam, wissentlich vorsätzlich die Unwahrheit zu sagen.

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