"Tut mir sehr leid"

Ex-DSV-Leoben-Boss Linz gesteht Betrug und Krida

Steiermark
28.03.2011 14:43
Mit einem Knalleffekt ist am Montag der Prozess gegen Hans Linz, den ehemaligen Hauptvermittler von AvW-Genussscheinen und Ex-Präsidenten des DSV Leoben, am Landesgericht Leoben fortgesetzt worden. Der Angeklagte bekannte sich am dritten Verhandlungstag zu den Vorwürfen des Betrugs und der fahrlässigen Krida schuldig. "Es tut mir sehr leid", so der 47-Jährige.

"Sie haben mich überzeugt, dass meine Handlungen entgegen meiner persönlichen Überzeugung unrecht waren", meinte der Angeklagte am dritten Prozesstag zu Richterin Sabine Anzenberger und fügte hinzu: "Es geht nicht um das Wollen, sondern das Tun." Auch die Schadenshöhe der ausgedehnten Anklage von mehr als 35 Millionen Euro anerkannte Linz: "Es tut mir sehr leid."

Umfassendes Schuldbekenntnis
Linz bekannte sich umfassend schuldig, außer im Falle der laut Anklage seinem Neffen Roland Linz zugeschanzten 40.000 Euro. Richtig sei aber, dass er seiner minderjährigen Tochter ein Reihenhaus im Wert von rund 189.000 Euro geschenkt habe, als er gemerkt habe, dass das AvW-Konglomerat den Bach hinuntergehe.

DSV Leoben zwölf Millionen ohne Gegenleistung überlassen
Außerdem gestand er ein, dem DSV Leoben zwölf Millionen Euro ohne entsprechende Gegenleistung überlassen zu haben: "Ich dachte, das ist in Ordnung, da ein Anwalt des Vereins den Vertrag aufgesetzt hatte", begründete Linz. Hinzu kamen auch noch die abgetretenen Transferrechte für diverse Spieler. "Sie haben locker auf insgesamt 16,6 Millionen Euro gegenüber dem DSV verzichtet", fasste Anzenberger zusammen. "Das ist richtig", meinte der 47-Jährige knapp.

Millionen Euro nach wie vor "verschwunden"
Danach wollte die Richterin zum wiederholten Male wissen, wo das Geld geblieben sei, das von Gutachter Fritz Kleiner nirgends gefunden werden konnte - immerhin einige Millionen Euro. Linz meinte, dass im Oktober 2008 keines mehr übrig gewesen sei. Deshalb habe er auf "seine" 12.000 Genussscheine, die bei Wolfgang Auer-Welsbach in einem Depot gelagert hätten sein sollen, zugreifen wollen. Diese Zertifikate sind bekanntlich bis heute nicht aufgetaucht.

Auer-Welsbach: Von "Barschiene" nichts gewusst
Nach dem Geständnis von Hans Linz ist gegen Mittag Wolfgang Auer-Welsbach in den Zeugenstand geholt worden. Er wollte bis Herbst 2008 nichts von der "Barschiene" des Angeklagten gewusst haben. Auch die ominösen 12.000 Genussscheine habe er Linz nie zugesichert: "Ich hätte ihm doch nie mehr als 200 Millionen Schilling geschenkt", so Auer-Welsbach vor Gericht.

AvW-Gründer wirft Linz "Lügen" vor
Der bereits wegen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilte AvW-Chef, der seine Strafe in der Justizanstalt Klagenfurt absitzt, meinte, er wisse nicht genau, wie viele Genussscheine Linz gezeichnet habe. Zum Schluss seien es vielleicht 50 Stück gewesen. Im Verfahren genannte 3.500 Stück habe er jedenfalls nicht besessen, er könnte sie aber für Kunden vermittelt haben. Die Behauptung, er habe Linz 12.000 Genussscheine geschenkt, bezeichnete er als "Frechheit". Linz verbreite "Lügen oder Schutzbehauptungen", meinte Auer-Welsbach.

Hans Linz habe ihm mehrmals angeboten, bei der HLF GmbH einzusteigen. Außerdem habe der Angeklagte Auer-Welsbach empfohlen, Spieler des DSV Leoben zu kaufen. Da es sich um einen Verein handle, sei das "günstig" und man könne "gutes Geld machen". Derartige Beteiligungen habe der AvW-Chef jedoch abgelehnt.

Anleger werden wohl durch die Finger schauen
Die geschädigten AvW-Anleger, die ihre Genussscheine über Hans Linz bezogen haben, dürften von seinem Schuldeingeständnis indes wenig haben. Immerhin ist der Angeklagte in Privatkonkurs, auch seine Finanzfirma HLF und die Linz Gastro-Betriebs GmbH sind infolge des AvW-Kollapses in die Pleite geschlittert.

"Einem Nackten kann man nichts ausziehen"
Das Leobner Gericht habe deshalb auch sämtliche Privatbeteiligtenanschlüsse im Strafverfahren zurückgewiesen, so Michael Wirrer von der Wiener Anwaltskanzlei Pascher & Schostal am Montag. Seine Kanzlei und andere Anlegeranwälte wollen dagegen beim Oberlandesgericht Graz Beschwerde einlegen. Bringen wird das vermutlich nicht viel. Denn: "Einem Nackten kann man nichts ausziehen", konstatierte Wirrer.

Der Prozess wird in den kommenden Tagen mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt.

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