Vergewaltigung

“Ihr habt sie behandelt, als wäre sie eine Hure”

Tirol
24.03.2011 10:09
Eine brutale Vergewaltigung im September 2010 in Innsbruck hat am Mittwoch ein gerichtliches Endspiel gefunden. Zwei Männer mit Migrationshintergrund zwangen eine Innsbruckerin nach einer Zechtour zum Sex. Obwohl objektive Beweise für die Tat vorlagen, stritten die Angeklagten alles ab. Nun müssen sie für Jahre hinter Gitter.

Es war ein Abend wie so viele andere. In der "Sunshine"-Bar an der Innsbrucker Peripherie tranken die Stammgäste und feierten ausgelassen. Auch Sonja F. (Name von der Redaktion geändert) war vor Ort. Sie zockte an den Spielautomaten. Ein Mann kam mit der Frau ins Gespräch. Er blickte ihr beim Automatenspiel über die Schulter und wünschte ihr Glück. Im Hintergrund dieses Annäherungsversuches stand eine dreiste Wette: Der Freund des Mannes wettete um 50 Euro, dass die Frau nicht mit dem flirtenden Casanova ins Bett steigen würde.

Der Wetteifer begann
Der Türke weihte die Dame in die Wette ein und bot ihr an, den Gewinn zu teilen, wenn sie so tun würde, als ob sie mit ihm nach Hause ginge. Sie schlug blöderweise in den Handel ein. Das Trio verließ die Bar und man fuhr mit dem Auto Richtung "Horror". Die junge Frau verspürte Unbehagen, die Männer redeten türkisch und sie kannte das Ziel der Reise nicht. Auf einem dunklen Parkplatz leuchteten die Bremslichter auf. Der Erstbeklagte zerrte die Frau aus dem Wagen und riss ihr die Kleider vom Leib. Er drückte das Opfer auf die Motorhaube und vergewaltigte es. Die Frau war wie gelähmt, die Muskeln wie aus Gummi.

200 Euro fürs Schweigen
Im Auto vergriff sich der Zweitangeklagte an ihr. Die Männer machten das Handy der Frau unbrauchbar und fuhren sie zurück in die Bar. Mit 200 Euro wollten sie die Frau zum Schweigen bringen. "Ihr habt sie behandelt, als wäre sie eine Prostituierte", sagte Richter Norbert Hofer zu den Angeklagten. Vor Gericht waren die angeklagten, verheirateten Familienväter uneinsichtig.

"Sie wollte Gruppensex", sagte einer aus. Doch die objektiven Beweise und die Zeugenaussagen sprachen gegen die Angeklagten. Urteil: Drei Jahre Haft für den Erstbeschuldigten, sogar sieben Jahre Haft für den anderen. Ein Geständnis hätte mildere und zum Teil bedingte Strafen erwirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

von Matthias Holzmann, Tiroler Krone

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