Bundessache
Stadt Wels darf Flugplatz nicht allein umwidmen
"Eine Abänderung des mit einer 'Bundeswidmung' versehenen Areals durch einen Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist, mangels ihrer Planungshoheit auf dem Gebiet, nicht zulässig", heißt es im Schreiben des Verkehrsministeriums an den Fliegerverein Weiße Möwe Wels.
Mit der Widmung als Zivilflugplatz im Jahr 1958 fielen alle raumordnungsrechtlichen Kompetenzen in die Zuständigkeit des Bundes. "Der Brief bestätigt, dass Wien zuständig ist und Wels nichts mitzureden hat", freut sich Wolf Ruzicka, Sprecher der Weißen Möwe. Zudem heißt es vom Ministerium, dass den Antrag für eine Verkleinerung des Areals nur der Flugplatzhalter, also die Weiße Möwe, stellen kann.
Der Welser Bürgermeister Peter Koits sieht das Schreiben hingegen gelassen: "Wir wissen, dass wir ein Verfahren nach den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen einleiten müssen. Wichtig ist jetzt einmal eine Einigung mit der Weißen Möwe."
Kronen Zeitung
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