Viele tödliche Unfälle

So schlecht ist die Anhaltemoral an Schutzwegen

Motor
14.05.2021 06:00

Ein Schutzweg soll das ermöglichen, was sein Name suggeriert: schützen, und zwar Fußgänger, während die die Straße überqueren. Doch noch immer verunfallen österreichweit jährlich mehr als 1000 Menschen auf Schutzwegen - die Hälfte davon auf nicht signalgeregelten Zebrastreifen. Deshalb hat der ÖAMTC im Zuge der UN-Verkehrssicherheitswoche erhoben, wie es um die Anhaltebereitschaft von Auto- und Motorradfahrern bestellt ist.

(Bild: kmm)

Allein im Jahr 2019 kam es in Österreich zu 1207 Unfällen mit Fußgängern auf Schutzwegen (2018: 1206) zwölf davon endeten tödlich (2018: 9).

Der Klub hat an ausgewählten ungeregelten Schutzwegen in Wien mehr als 1000 Beobachtungen durchgeführt. Das Ergebnis: 89,6 Prozent der Fahrzeuglenker ermöglichten einem Fußgänger das ungehinderte Queren der Fahrbahn. Bei Pkw-Lenkern liegt die Quote mit 91,5 Prozent etwas höher, bei Einspurigen (unter dem Begriff fasst der ÖAMTC hier Motorräder, Fahrräder und sogar Tretroller zusammen) lediglich bei 66,7 Prozent. Dabei war es unerheblich, welche Geschwindigkeit erlaubt war. Bei Tempo 30 lag die Quote bei 92,5 Prozent, bei Tempo 50 bei 90,4 Prozent.

Aber viele Fußgänger bringen sich auch selbst in Gefahr, mahnt ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé. Es zeigte sich, dass „17,8 Prozent der querungswilligen Fußgänger keinen Blickkontakt zum Fahrzeuglenker suchten, respektive keinen Blick nach links und rechts getätigt hatten“. Zwar habe „der stärkere Verkehrsteilnehmer auf den Schwächeren zu achten“ und „im Bereich von Zebrastreifen immer vorausschauend und bremsbereit fahren“, aber auch Fußgänger haben eine Verantwortung für ihre Sicherheit. Sie „sollten ihren Querungswunsch deutlich und unmissverständlich anzeigen und sich vor Betreten des Schutzweges vergewissern, dass ein gefahrloses Queren möglich ist“. Im Idealfall sollte Blickkontakt zum Fahrzeuglenker hergestellt werden.

In einem Drittel der Fälle, in denen ein Fahrzeuglenker nicht anhielt, hatte der Fußgänger seinen Querungswunsch nicht angezeigt. Generell sind die Gründe für Schutzwegunfälle jedoch vielfältig: Unachtsamkeit oder Ablenkung, schlechte Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Fahrzeuglenkern durch Abschattungen oder ungünstige Lage, unzureichende Beleuchtung, nicht angepasste Geschwindigkeit bzw. nicht anhaltebereites Fahren, aber auch Fehlverhalten von Fußgängern.

Was muss ein Fußgänger tun?
Gemäß Straßenverkehrsordnung hat der Lenker eines Fahrzeuges einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Muss ein Fußgänger nun wild mit den Armen fuchteln, damit ein Autofahrer erkennt, dass er über die Straße will? Nein. „Erkennbar ist der Querungswille des Fußgängers dann, wenn dessen Absicht objektiv aus seinem Gesamtverhalten hervorgeht“, erklärt Nosé. Fußgänger dürfen dagegen einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten.

Achtung, es droht Vormerkung!
Rechtlich wird zudem zwischen Behinderung und Gefährdung unterschieden. „Eine Behinderung liegt dann vor, wenn der Fußgänger die Überquerung der Fahrbahn nicht in der beabsichtigten Weise fortsetzen kann. Darüber hinaus liegt eine Gefährdung vor, wenn der Fußgänger auf der Fahrbahn stehen bleiben oder ‘zurückspringen‘ muss, um eine Kollision mit dem Fahrzeug zu verhindern.“ Der Strafrahmen liegt dabei zwischen 72 und 2180 Euro. Unabhängig von einer verhängten Verwaltungsstrafe erfolgt bei einer Gefährdung eines Fußgängers beim Überqueren eines Schutzweges eine Eintragung ins Vormerksystem.

Der ÖAMTC hält nur eine Anhaltequote von 100 Prozent für akzeptabel. Dafür braucht es aufmerksame Autofahrer ebenso wie Fußgänger, die sich klar und deutlich verhalten - und ebenso aufmerksam sind.

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(Bild: kmm)



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