Öffi-Fahrer mit Glück
Das betroffene Kind soll später in Ungarn in die Schule gehen. Nun soll eine Lösung gefunden werden, dass es auf freiwilliger Basis auch den Kindergarten im Nachbarland besuchen kann. Dass Fünfjährige nicht in den Kindergarten gehen, sei bisher in Einzelfällen vorgekommen.
Man versuche dann mit den Betroffenen zu sprechen. Eine Verwaltungsstrafe wäre bei einem Verstoß die "letzte Konsequenz". "Aber die werden wir, glaube ich, in der Form nicht anwenden müssen", so Resetar.
Einige Bundesländer geben sich bezüglich der Problemfälle bedeckt und nennen keine konkreten Zahlen. Die Regelung für Ausnahmen von der Pflicht greift offenbar, werden solche Genehmigungen doch immer wieder beantragt und auch erteilt.
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