Kindergartenpflicht

Strafe als “letzte Konsequenz” bei Nicht-Einhaltung

Burgenland
27.12.2010 09:19
Fünfjährige müssen seit September verpflichtend einen Kindergarten besuchen - nicht alle Eltern halten sich aber daran, wiewohl es sich dabei eher um Einzelfälle handelt. Im Burgenland besteht für 2.460 Fünfjährige die Kindergartenpflicht. Derzeit besuche in dieser Altersgruppe nur ein Kind nicht den Kindergarten, hieß es aus dem Büro von Landesrätin Michaela Resetar (VP).

Das betroffene Kind soll später in Ungarn in die Schule gehen. Nun soll eine Lösung gefunden werden, dass es auf freiwilliger Basis auch den Kindergarten im Nachbarland besuchen kann. Dass Fünfjährige nicht in den Kindergarten gehen, sei bisher in Einzelfällen vorgekommen.

Man versuche dann mit den Betroffenen zu sprechen. Eine Verwaltungsstrafe wäre bei einem Verstoß die "letzte Konsequenz". "Aber die werden wir, glaube ich, in der Form nicht anwenden müssen", so Resetar.

Einige Bundesländer geben sich bezüglich der Problemfälle bedeckt und nennen keine konkreten Zahlen. Die Regelung für Ausnahmen von der Pflicht greift offenbar, werden solche Genehmigungen doch immer wieder beantragt und auch erteilt.

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