Experte klärt auf

Verbote für Nicht-Geimpfte könnten zulässig sein

Österreich
19.01.2021 13:12

Eine generelle Impfpflicht ist in Österreich nicht geplant - doch unter gewissen Voraussetzungen könnten Unternehmen Kunden den Zugang verwehren, wenn diese nicht immunisiert sind. Nach Meinung der Rechtsschutzversicherung D.A.S. sei das allerdings nur rechtens, sollte die Impfung auch vor der Übertragung des Virus schützen.

Unternehmen wie die ÖBB oder die Wiener Linien, wo es keine Alternativen gibt, dürften Kunden in keinem Fall ihre Dienstleistung verweigern, erklärte Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstandes von D.A.S., am Dienstag. Aber „verhindert das Vakzin die Übertragung auf andere, wie aktuell von den Experten angenommen, dann dürfte die Interessensabwägung wohl eher für Unternehmen und Arbeitgeber ausfallen“. Damit wären nach Ansicht Loingers in Lokalen, Hotels oder Reiseunternehmen Einschränkungen für Nicht-Geimpfte denkbar.

Besonders im Flugverkehr könnte Impfung Voraussetzung werden
Private Firmen dürfen nach sachlich gerechtfertigten Kriterien in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreiben, unter welchen Voraussetzungen man ihre Dienste in Anspruch nehmen kann. „Gerade in der Luftfahrt, wo sich mehrere Personen auf engem Raum in Innenräumen aufhalten, wäre die sachliche Rechtfertigung für den Ausschluss nicht geimpfter Personen vermutlich gegeben“, schreibt Loinger. Die Fluglinie Qantas hat diesen Schritt bereits angekündigt.

Loinger geht auch davon aus, dass ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Kündigungen aussprechen oder die Einstellung von Arbeitnehmern verweigern darf, wenn sich jemand nicht impfen lassen will. Grundsätzlich müsse es eine Abwägung zwischen der unternehmerischen Freiheit und dem Recht der Mitarbeiter auf einen unversehrten Körper geben.

Impf-Gegner könnten auch Kündigungen drohen
Eine Impfpflicht könnte aber für Angestellte in Schlüsselpositionen zulässig sein, deren Ausfall einen schweren wirtschaftlichen Schaden verursachen würde. Ganz allgemein gelte: „Bietet die Corona-Impfung auch Fremdschutz, ist eher davon auszugehen, dass Unternehmer weitreichende arbeitsrechtliche Befugnisse haben und die Abwägung zu ihren Gunsten ausfallen wird. In diesen Fällen könnten Betriebe unter Umständen Mitarbeiter kündigen oder nicht neu aufnehmen, sofern sie sich nicht impfen lassen und keinen Schutz nachweisen“, schreibt Loinger. Davon könnten aber nur Berufsgruppen mit nahem oder direktem Körperkontakt betroffen sein, etwa Kellner, Busfahrer, Friseure und Personal im Gesundheitswesen.

Im öffentlichen Sektor wiederum, etwa für Lehrer, Ärzte oder Kindergartenpädagogen in öffentlichen Kindergärten, bräuchte es klare rechtliche Vorgaben, um eine Impfung verlangen zu können.

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