Tödlicher Faustschlag

17-Jähriger plädiert vor Gericht auf Notwehr

Oberösterreich
15.01.2021 13:13

Ein 17-Jähriger, der Anfang Juni an der Straßenbahnhaltestelle am Linzer Hauptplatz einem 38-Jährigen einen tödlichen Faustschlag versetzt hat, muss sich heute vor dem Landesgericht Linz verantworten. Ihm wird Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zur Last gelegt.

Im Prozess, dem etliche Angehörige des Opfers als Zuhörer beiwohnten, schilderte der Angeklagte, dass der Ältere schon vor dem Zwischenfall in einem Lokal an der Donaulände ihm und seinen drei Freunden durch aggressives Verhalten aufgefallen sei. Als das Quartett bei einer Haltestelle am Hauptplatz auf eine Straßenbahn wartete, sei der 38-Jährige dort aufgetaucht und habe zu schimpfen begonnen. Der damals noch 16-Jährige blieb in der Verhandlung bei seinen früheren Aussagen, dass er sich bedroht gefühlt habe.

Schlag ins Gesicht
Er habe damit gerechnet, dass der Mann ihn beim Einsteigen in die Straßenbahn von hinten angreifen würde. Deshalb habe er als Linkshänder mit eben dieser Hand dem Kontrahenten einen Schlag ins Gesicht versetzt. Der Getroffene fiel rückwärts hin, prallte dabei mit dem Kopf am Boden auf und verlor das Bewusstsein. Der Bursch und seine Freunde stiegen in die Straßenbahn ein und fuhren weg. Er habe Angst gehabt, dass der Mann wieder aufstehe und sein Verhalten fortsetze. Einige Tage später erlag der Mann im Kepler Uniklinikum seinen Kopfverletzungen.

In Notwehr gehandelt
Der Angeklagte bekannte sich im Sinne der Anklage nicht schuldig. Sein Verteidiger argumentierte, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Die Begleiter des 17-Jährigen bestätigten als Zeugen im wesentlichen den vom Beschuldigten geschilderten Hergang. Am Prozess nahmen auch vier Rechtsvertreter der Angehörigen des Opfers teil, um Teilschmerzengeld für diese und auch den Ersatz der Begräbniskosten geltend zu machen.

Mitglied in Boxsportklub
Einer der Anwälte wies darauf hin, dass der Angeklagte auch Mitglied in Boxsportklub sei. Das Gericht hatte zuvor dies und auch eine frühere sportliche Judo-Aktivität erhoben. Der Angeklagte stellte dazu fest, dass er diese Sportarten lediglich aus Fitnessgründen und nicht zum Erwerb von Kampftechniken betrieben habe. Seine Freunde beschrieben ihn als besonnen. Ein Urteil war für den Nachmittag geplant.

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