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Letzter Läufer in Kitzbühel sorgt für Überraschung
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Um Nachteile von der Gemeinde abzuwenden und das Betriebsklima im Rathaus nicht zu gefährden, entschied die neue VP-Gemeindeführung rasch und beendete das Dienstverhältnis mit dem Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit. Was folgte, war ein Gerichtsverfahren in Wiener Neustadt. Der Mitarbeiter wollte die Kündigung nämlich nicht hinnehmen und schlug auch Vergleichsanbote aus.
Das Urteil ist eindeutig: Die Kündigung war rechtens, der Kläger muss die Verfahrenskosten tragen. In Bedrängnis gerät aber die SP, denn das Gericht stellte fest, dass der Mann parteipolitische Werbung in der Dienstzeit betrieben hat – Regressforderungen könnten folgen.
Josef Poyer, Kronen Zeitung
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