Eishockey – Frauen
Um Nachteile von der Gemeinde abzuwenden und das Betriebsklima im Rathaus nicht zu gefährden, entschied die neue VP-Gemeindeführung rasch und beendete das Dienstverhältnis mit dem Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit. Was folgte, war ein Gerichtsverfahren in Wiener Neustadt. Der Mitarbeiter wollte die Kündigung nämlich nicht hinnehmen und schlug auch Vergleichsanbote aus.
Das Urteil ist eindeutig: Die Kündigung war rechtens, der Kläger muss die Verfahrenskosten tragen. In Bedrängnis gerät aber die SP, denn das Gericht stellte fest, dass der Mann parteipolitische Werbung in der Dienstzeit betrieben hat – Regressforderungen könnten folgen.
Josef Poyer, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.