Eingereicht wurde die Klage im Landesgericht. Hinter den Forderungen des enttäuschten Bankkunden verbirgt sich eine Wiener Anwaltskanzlei. „Das Land hat seine Pflichten als Revisionsverband eklatant vernachlässigt und hat daher zu haften“, so die Erklärung von Jurist Ernst Brandl. Darüber hinaus wirft das Gutachten der Kanzlei (siehe Faksimile links) dem Land vor, die Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA mit der Revision beauftragt zu haben, obwohl diese auch Abschlussprüfer der Commerzialbank Mattersburg war.
Prompt folgte auf die Klagsandrohung die Reaktion von Roland Fürst, SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss: „Diese Klage, sollte sie tatsächlich kommen, ist ohne Substanz. Dahinter steckt politisches Kalkül.“ Dass derselbe Wirtschaftsprüfer sowohl die Bank als auch die Genossenschaft als Mehrheitseigentümerin kontrolliert, sei rechtmäßig und branchenüblich, betont Fürst. „Raiffeisen und die Volksbanken handhaben das genauso.“
Karl Grammer/Ch. Miehl, Kronen Zeitung
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