Bluttat in Pizzeria

Geschäftspartner erstochen: 20 Jahre Haft

Niederösterreich
13.10.2020 13:12

Jener 31-Jährige, der im Jänner seinen um zwei Jahre älteren Geschäftspartner mit 13 Messerstichen in einer Pizzeria in Niederösterreich getötet hatte, ist am Dienstag wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bluttat vorausgegangen war ein schwelender Streit ums Geschäft, in den auch Beziehungsprobleme hineingespielt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Bluttat in Pitten im Bezirk Neunkirchen stellte das jähe Ende einer langen Männerfreundschaft dar. 2009 war der Angeklagte gemeinsam mit seiner Frau nach Österreich gekommen. Bald darauf lernte er das spätere Opfer kennen. Die beiden Türken verstanden sich gut, auch die Ehefrauen und Kinder trafen einander oft. „Es war ein beinahe bruderschaftliches Verhältnis“, betonte die Staatsanwältin im Prozess.

Verhältnis verschlechterte sich
Später hatten die beiden eine gemeinsame Geschäftsidee und eröffneten im Februar 2018 die Pizzeria in Pitten. Ab Ende 2019 waren sich der Angeklagte und sein 33-jähriger Partner immer wieder uneinig. Der Auslöser für diese Ungereimtheiten konnte im Ermittlungsverfahren „nicht ausreichend geklärt werden“, räumte die Vertreterin der Anklagebehörde ein. Beide Männer sollen jedenfalls mit dem Gedanken gespielt haben, einen Schlussstrich unter die unternehmerische Beziehung zum jeweils anderen zu ziehen.

Auch privat lief es für den Beschuldigten nicht so richtig rund. Der 31-Jährige hatte Angst vor einem Scheitern seiner Ehe. Entstandenen Zorn projizierte er immer wieder auf seinen Geschäftspartner, von dem er sich hintergangen fühlte.

Am Vormittag des 20. Jänner beschloss der türkische Staatsbürger auf der Fahrt von seinem Wohnort nach Pitten, seinen Landsmann umzubringen. Er erstellte mit dem Handy eine Audiodatei, in der er die Bluttat ankündigte. In der Pizzeria angekommen, ging der 31-Jährige kurzerhand in die Küche, packte ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern und stach damit mehrmals auf seine Kontrahenten ein.

Foto der Leiche auf WhatsApp verbreitet
Nach der Tötung machte der Beschuldigte ein Foto der Leiche und veröffentlichte es in seinem WhatsApp-Status. „Die Bilddatei hat sich in der Folge in den sozialen Medien wie ein Lauffeuer verbreitet“, blickte die Staatsanwältin zurück. Auch die Ehefrau des Opfers erfuhr auf diesem Weg vom Tod ihres Mannes. Kurz nach der Attacke verließ der türkische Staatsbürger das Lokal und wartete vor dem Objekt auf Rettung und Polizei. Bei der Festnahme leistete der 31-Jährige keinen Widerstand.

Einigkeit bei Schuldfrage
In ihren Schlussvorträgen zeigten die Staatsanwältin und der Verteidiger vor Gericht eher ungewohnte Einigkeit. Die Hauptfrage nach Mord müsse ohne Zweifel bejaht werden, lautete der Tenor. Geteilte Meinungen gab es dann aber doch hinsichtlich des Strafausmaßes. Während die Vertreterin der Anklagebehörde lebenslange Haft für den 31-Jährigen forderte, plädierte Verteidiger Nikolaus Rast für eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe.

Die acht Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig, der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Mildernd wurden bei der Strafbemessung der ordentliche Lebenswandel des 31-Jährigen und dessen Beitrag zur Wahrheitsfindung gewertet. Als erschwerend wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters die Tatbegehung auf heimtückische Art und Weise sowie mit einer Waffe aus. Weiters ins Treffen geführt wurde die Tatsache, dass der Beschuldigte ein Bild des Toten via WhatsApp verbreitet hatte.

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