Rasche Umsetzung

Gewessler plant deutlich härtere Strafen für Raser

Österreich
17.09.2020 20:02

Nachdem bereits mehrere Bundesländer höhere Strafen für Raser gefordert haben, sollen diese nun auch umgesetzt werden. In Abstimmung mit den Bundesländern will das Verkehrsministerium ein Maßnahmenpaket gegen extremes Rasen schnüren. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Strafrahmens von 2180 auf 5000 Euro sowie die Verdoppelung der Dauer des Führerscheinentzugs.

„Härtere Strafen - bis zur Beschlagnahmung des Autos - werden uns helfen, die Gefahr einzudämmen und Leben zu retten“, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Die Umsetzung ist „schnellstmöglich“ geplant, hieß es aus dem Ministerium, ohne dass ein genauer Zeithorizont genannt wurde. Die höheren Strafen hätten Thema der am Freitag in Wien geplanten Konferenz der Landesverkehrsreferenten sein sollen. Diese wurde Corona-bedingt abgesagt und soll nun mittels Videokonferenz durchgeführt werden.

Nicht angepasste Geschwindigkeit ist laut Verkehrsunfallstatistik eine der drei maßgebenden Ursachen für tödliche Unfälle. „Niemand hat Verständnis, wenn Menschenleben fahrlässig gefährdet werden - wie durch extremes Rasen“, betonte Gewessler. „Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen und im Wiederholungsfall braucht es härtere Strafen“, forderte die Ministerin.

Führerschein-Entzugsdauer soll verdoppelt werden
Im Detail sollen nunmehr auch die Grenzwerte für Führerscheinabnahmen gesenkt werden - und zwar um je zehn km/h, womit diese dann innerorts bei 30 und außerhalb des Ortsgebietes bei 40 km/h liegen sollen mit Entzugsdauern von zwei Wochen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen soll die Führerschein-Mindestentzugsdauer von zwei auf vier Wochen verdoppelt werden.

Rasen soll zudem als Vormerkdelikt eingeführt werden - und zwar für Tempoüberschreitungen von zehn Stundenkilometern unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug. Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen sollen innerhalb von vier statt bisher zwei Jahren betrachtet und die Mindestentzugsdauer von sechs Wochen auf zwei Monate erhöht werden.

Auch Beschlagnahme des Autos wird geprüft
In besonders gefährlichen Fällen ist auch geplant, dass die Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Dazu gehört etwa deutliche Überschreitungen der Geschwindigkeit unter gefährlichen Verhältnissen, mehrfach wiederholtes Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens oder auch Rasen ohne Führerschein. Das werde gerade geprüft, „nach dem Vorbild der Schweiz“, sagte Gewessler.

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