Stronach klagte

Filzmaiers „Plemplem“-Sager verletzte ORF-Gesetz

Österreich
10.08.2020 19:55

Im Rahmen einer Analyse eines Interviews mit Frank Stronach hat der Politologe Peter Filzmaier das ORF-Gesetz verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun eine entsprechende Entscheidung der Medienbehörde KommAustria - Filzmaier hatte mit dem „Plemplem“-Sager nach dem „Sommergespräch“ 2016 gegen das Objektivitätsgebot verstoßen, so das Urteil. Der ORF wollte den Entscheid nicht anerkennen und ruft den Verfassungsgerichtshof an.

Filzmaier hatte nach dem „Sommergespräch“ mit dem austro-kanadischen Unternehmer und Team Stronach-Gründer im „ZiB2“-Studio gesagt: „Ja ich fühle mich ehrlich gesagt eher hilflos, denn einerseits würde ich gerne die eigenen Parteimitglieder vom Team Stronach an einen Lügendetektor anschließen, um herauszufinden, ob sie sich das denken, was vielleicht auch die Kürzestanalyse mancher Zuseher ist, in drei Worten nämlich: Er ist plemplem.“

Erstes Urteil bereits 2017
Stronachs Anwalt legte daraufhin Beschwerde bei der KommAustria ein. Diese entschied bereits 2017, dass der ORF gegen das Objektivitätsgebot verstoßen habe. Der Österreichische Rundfunk wandte sich daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses sah ebenso wie die KommAustria durch Filzmaiers Äußerung, von der sich der ORF nicht distanziert habe, eine Überschreitung des Objektivitätsgebots. Der ORF habe für diese einzustehen.

ORF geht in nächste Instanz
Der ORF will gegen die Entscheidung, die - wie das Bundesverwaltungsgericht der APA mitteilte - bereits Ende Mai erging, vorgehen. Ein Sprecher teilte mit, dass man sich in der Sache in nächster Instanz an den Verfassungsgerichtshof gewandt habe.

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