Urteil erwartet

Finale im Spielplatz-Mordprozess von Zell am See

Salzburg
25.06.2020 12:15
Im fortgesetzten Prozess gegen einen 20-jährigen Afghanen wegen des Vorwurfs des Mordes an seinem 19-jährigen Freund wird am Donnerstag am Landesgericht Salzburg ein Urteil erwartet. Der Angeklagte soll den Landsmann am 22. September 2019 auf einem Spielplatz in Zell am See im Streit erwürgt haben.

Der Angeklagte soll den Landsmann am 22. September 2019 auf einem Spielplatz in Zell am See im Streit erwürgt haben. Er beteuerte sein Unschuld. Sein Verteidiger erklärte, es gebe weder ein Motiv noch Beweise. Das Opfer wohnte in einem Asylheim in Zell am See, das rund 200 Meter vom Spielplatz im Ortsteil Schüttdorf entfernt lag. In seinem Zimmer übernachtete oft auch der Beschuldigte, der offiziell an einer anderen Adresse gemeldet war. Zu dem Tötungsdelikt soll es zwischen 4.27 Uhr und 5.13 Uhr gekommen sein.

Passanten entdeckten die Leiche

Passanten hatten die Leiche des 19-Jährigen am Vormittag am Spielplatz entdeckt. Der bisher unbescholtene Angeklagte, der am 26. September wegen Tatverdachts beim Salzburger Hauptbahnhof festgenommen wurde, hatte gegenüber Ermittlern laut Protokoll erklärt, er sei an jenem Abend mit seinem Freund unterwegs gewesen, habe sich aber um 20.00 Uhr von ihm getrennt und sei zurück ins Asylheim gegangen. Dort habe er sich in das Bett seines Freundes gelegt, um auf ihn zu warten. Der 19-Jährige sei aber nicht mehr aufgetaucht. Im Geschworenen-Prozess unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski lieferte der Angeklagte eine andere Version.

Mit Freund im Park Alkohol getrunken

Er sei mit seinem Freund, mit dem er nach Mitternacht am Zeller See und im Elisabethpark Alkohol getrunken habe, um 3.00 Uhr zur Unterkunft zurückgekehrt. Sein Freund sei allerdings noch weggegangen, um Drogen zu kaufen. „Er sagte zu mir, er hat sich Geld ausgeliehen.“ Der Freund sei dann nicht wieder gekommen. Staatsanwältin Karin Sperling listete zahlreiche Ermittlungsergebnisse auf, die den 20-Jährigen belasten würden und die auch mit Daten seines Handys übereinstimmten.

Fitness-App am Handy zeichnete Weg auf

Eine Fitness-App hatte die zurückgelegte Wegstrecke samt absolvierten Höhenmetern in der Tatnacht minutiös aufgezeichnet. Unter den Fingernägeln des Opfers und an dessen Kleidung wurden DNA-Spuren des Angeklagten sichergestellt. Die Leiche lag auf einem Pullover, der dem 20-Jährigen gehörte. Den Pullover habe er ihm geborgt, erklärte der Afghane auf Nachfragen der Richterin. Doch einige Fragen ließ er unbeantwortet, zum Beispiel jene, wie er sich denn erkläre, dass am Kragen des T-Shirts des Opfers seine DNA sichergestellt wurde. Verteidiger Michael Hofer plädierte auf Freispruch.

„Es sind alles Indizien, es gibt keinen einzigen Beweis, dass er das Opfer getötet hat. Wir wissen nicht, was in der Nacht geschehen ist, und wir werden es nie erfahren.“ Es gebe auch keine Tatzeugen, und „es fehlt das Motiv“. Der Beschuldigte schilderte bei dem Prozess, er habe mit seinem Freund an Wochenenden auch Drogen konsumiert. Das Suchtgift habe er bezahlt. Warum er rund 12.000 Euro Schulden „bei privaten Freunden“ habe, wollte er nicht erklären. Der Angeklagte ist in Österreich subsidiär schutzberechtigt. Das Opfer hingegen hatte kurz vor der Tat einen negativen Asylbescheid erhalten.

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Es sind alles Indizien, es gibt keinen einzigen Beweis, dass er das Opfer getötet hat.

Verteidiger Michael Hofer plädiert auf Freispruch

Nach der Gutachtenerörterung und den Schlussplädoyers soll am Donnerstag Nachmittag die Urteilsberatung folgen. Das Urteil wird vermutlich gegen Abend gesprochen.

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