Nach Covid-Infektion

Justiz ermittelt gegen Salzburger Narkosearzt

Salzburg
17.06.2020 15:02

Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt gegen einen Narkosearzt wegen „fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Der Mann habe sich im März im Paznauntal in Tirol aufgehalten. Er sei offenbar mit dem Coronavirus infiziert worden und habe nach seiner Rückkehr im Spital gearbeitet, hieß es am Mittwoch seitens der Staatsanwaltschaft.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Anästhesist habe nach seiner Rückkehr aus Tirol seinen Dienst angetreten und auch bei Arbeitsbesprechungen in den Salzburger Landeskliniken teilgenommen, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Christoph Rother.

Der Anästhesist am Uniklinikum Salzburg war auf Skiurlaub in Ischgl. Der Fall wurde auch bei einer Pressekonferenz in Salzburg am 15. März erörtert. Dort hieß es, der Mann zeige so gut wie keine Symptome. Er habe sich am Freitag, 13. März, freiwillig gemeldet, weil er eine Infektion befürchtet habe, nachdem bekannt geworden war, dass Personen, die seit 28. Februar im Paznauntal waren, 14 Tage zu Hause bleiben müssen.

Kontakt zu 100 Personen
Der Anästhesist ließ sich am 13. März auf das Virus testen. Die Infektion wurde bestätigt. Das Uniklinikum leitete daraufhin weitreichende Maßnahmen ein, weil der Arzt im Krankenhaus Kontakt zu rund 100 Personen hatte. Nachdem er und seine Lebensgefährtin infiziert waren, wurden 33 Ärzte, 53 Pflegepersonen, 18 Patienten, drei Flugsanitäter und ein Pilot eines Notarzthubschraubers in Quarantäne geschickt.

Innerhalb des Spitals wurden Patienten verlegt. Der Betrieb des Klinikums konnte aber aufrechterhalten bleiben. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub hatte der Anästhesist zunächst einen Tag Notarztdienst am Hubschrauber versehen und dann drei Tage im Krankenhaus gearbeitet.

Eine Zivilperson habe eine Anzeige eingebracht, erklärte Staatsanwalt Rother. Zunächst sei gegen eine unbekannte Person ermittelt worden. Jetzt sei der beschuldigte Arzt ausgeforscht worden und der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt. Es gehe auch um die Frage, ob der Mediziner von einer Covid-19-Infektion gewusst habe, als er wieder in den Dienst getreten ist.

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