SPÖ und FPÖ haben ihre Mehrheit im Bundesrat für ein weiteres Veto genutzt. Im Finanzausschuss der Länderkammer blockierten sie am Dienstag unter anderem das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz. Damit wird auch die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge verlängert. Diese schon Ende Mai ausgelaufene Corona-Regelung kann damit erst am 24. Juli wieder in Kraft treten, kritisierte die ÖVP in einer Aussendung.
Rot und Blau würden mit ihrer Blockade Unternehmen und Arbeitsplätze gefährden, beklagte der Fraktionsobmann der ÖVP-Bundesräte, Karl Bader, mögliche „verheerende Auswirkungen“ eines „Versuchs der Opposition, politisches Kleingeld zu machen“.
Wichtige, vom Nationalrat Ende Mai beschlossene Gesetzesmaterien kämen nun nicht auf die Tagesordnung der Länderkammer-Sitzung am Donnerstag. Damit können diese erst am 24. Juli in Kraft treten - wenn die verfassungsmäßig vorgesehene Frist von acht Wochen für Beschluss oder Einspruch des Bundesrates abgelaufen ist.
Verlängerung der Sozialversicherungsbeitrags-Stundung
Das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz enthält eine Reihe von Detailregelungen zur Zusammenlegung der 40 Finanzämter zu einem „Finanzamt Österreich“, die am 1. Juli in Kraft tritt. In diesen Antrag hineingehängt wurde zuletzt aber auch noch die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wegen der Corona-Pandemie. Sie war ursprünglich bis Mai vorgesehen und soll nun auf Dezember verlängert werden - samt der Möglichkeit, die gestundeten Dienstgeber-Beiträge im Jahr 2021 in Raten abzustottern, wenn dies „wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität“ nötig ist.
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