Eine Verkettung unglücklicher Zufälle hätte laut Verteidiger zu dem Unfall am 21. März geführt. Die Nacht vor dem Unglück hatte der Angeklagte gefeiert, wie er einräumte. Gegen Mitternacht sei er dann nach Hause gegangen. Das Auto seiner Eltern, mit dem er unterwegs gewesen war, habe er jedoch stehen lassen. Nachdem er geschlafen hatte, habe er den Wagen in der Früh holen wollen, da seine Eltern diesen brauchten.
Zu spät reagiert oder zu schnell unterwegs
Bei der Heimfahrt kam es dann gegen 6.15 Uhr zu dem Unfall. Der 24-Jährige fuhr gerade die Körblergasse entlang - laut eigenen Angaben mit höchstens 50 km/h - als die 75-jährige Pensionistin plötzlich die Straße überqueren wollte. Laut Gutachten dürfte der Student wegen seines Restalkohols zu spät reagiert haben oder zu schnell unterwegs gewesen sein. "Die Frau war in einem weißen Nachthemd vor einer weißen Mauer gegangen und die A-Säule des Autos war auch im Sichtfeld", versuchte der Angeklagte zu erklären, warum er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Sein Verteidiger und sogar Richter Raimund Frei bestätigten die schlechte Übersicht wegen der A-Säule im Wagen dieses Typs.
Pensionistin starb noch an der Unfallstelle
Obwohl der Unfalllenker und ein Zeuge der Verletzten sofort zur Hilfe eilten, starb die Pensionistin noch an der Unfallstelle. "Das war schon gesondertes Pech, dass sie erst das Auto stehen lassen und dann mit dem Restalkohol einen Unfall haben," meinte der Richter. Der Student gab an, den restlichen Alkohol im Blut "komplett falsch eingeschätzt" zu haben.
Milderung durch Teilnahme an Projekt "Close to"
Seit dem Unfall beteilige sich der 24-Jährige beim Projekt "Close to": Dabei spricht er in Fahrschulen über seine Erfahrungen. "Ich habe bisher 370 junge Leute damit erreicht. Wenn nur einer deswegen nicht so wie ich alkoholisiert fährt, ist schon geholfen." Trotz des vorbildlichen Verhaltens nach dem Unfall und der Versöhnung mit den Angehörigen des Unfallopfers, verurteilte der Richter ihn zu neun Monaten Freiheitsstrafe, sechs davon wurden bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren.
"Ein Mensch kam zu Tode und 1,2 Promille eineinhalb Stunden nach dem Unfall sind schon beträchtlich," begründete Frei. Er ließ aber anklingen, dass ein positiver Abschluss beim Aufklärungs-Projekt möglicherweise eine weitere Strafmilderung bewirken könnte.
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