Nach Freispruch

Tod von Baby Alessa bleibt wohl vorerst ungesühnt

Oberösterreich
29.04.2020 06:00

Nur drei Monate wurde die kleine Alessa alt. Ihr Tod im Oktober 2016  nach einem cerebralen Anfall mit Atem- und Kreislaufstillstand bleibt  ungesühnt:  Der Vater wurde  nach dreieinhalb Jahren im März vom Tatverdacht rechtskräftig freigesprochen. Ein medizinisches Gutachten entlastete ihn. Ermittlung gegen andere Verdächtige gibt es derzeit nicht.

Der Tod des kleinen Mädchens sorgte für traurige Schlagzeilen. Drei Jahre lang wurde nach dem Vater (36) aus Pakistan gefahndet, ehe er im November 2019 festgenommen und im März 2020 in Linz vor Gericht gestellt wurde. Er hatte sich nicht nur durch seine Flucht nach dem Tod seinerTochter verdächtig gemacht, sondern wurde auch von Alessas Mutter (35) belastet. Er habe das Kindöfters in die Luft geworfen, sagte sie aus.

Gutachten gab Ausschlag
Im Prozess gegen den Vater gab das medizinische Gutachten den Ausschlag für den Freispruch. Nach diesem musste das traumatische Ereignis, das zum Tod des Kindes geführt hatte, unmittelbar vor Auftreten der Symptome stattgefunden haben. Für diesen Zeitraum gab es keine Beweise, die den Vater belasteten. Auch die Mutter hatte an diesem Tag keine Misshandlungendurch ihren Lebensgefährten wahrgenommen.

Keine neuen Anhaltspunkte
Neue Ermittlungen, um Alessas Tod doch noch aufzuklären gibt es nicht. „Der Freispruch ist rechtskräftig. Neue Anhaltspunkte gibt es nicht“, erklärt Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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