Die Frau (25) hatte massive Probleme, das ist unbestritten. Wegen eines traumatischen Erlebnisses litt sie an Depressionen, suchte überall Hilfe. Über eine Bekannte, die ein Studio für energetische Behandlungen in Wien betrieb, kam sie an die nun Angeklagte. Die 51-jährige Frau, die in Serbien lebt, dürfte sie vollends in ihren Bann gezogen haben.
1500 Euro pro „Heilbehandlung“
Die Wienerin, die noch studierte, plünderte das Konto ihres Vaters. Wie viel sie letztlich an die Heilerin überwiesen hat, ist nicht klar. Sie dürfte zumindest 1500 Euro pro „Heilbehandlung“ gezahlt haben. Und es wurden über Western Union Vorauszahlungen zur Finanzierung der Fahrtkosten geleistet. Ein Mitarbeiter schlug letztlich Alarm.
Die Wienerin berichtete dann bei der Polizei von den okkulten Handlungen und den Zahlungen: insgesamt 200.000 Euro. Doch als die Frau erfuhr, dass die Heilerin in U-Haft genommen wurde, wollte sie ihre Aussage widerufen, um die Heilerin zu schützen. Denn die habe ihr doch so geholfen.
„Das habe ich nur erfunden“
Nun beim Prozess wollte die Wienerin die Täterin neuerlich in Schutz nehmen: „Das habe ich nur erfunden,“ sagte sie, riskierte damit selbst eine Anzeige wegen falscher Zeugenaussage. Doch dass die Serbin als Heilerin tätig war, erhärtete sich durch Zeugenaussagen. Auch Richter Philipp Krasa und Opferanwalt Rudolf Mayer konnten die Angeklagte in die Enge treiben.
Urteil: zwölf Monate bedingte Haft wegen Betrugs. Als Schaden nahm der Richter aber nur 40.000 Euro an, der Rest ließ sich nicht beweisen. Die Angeklagte nahm das Urteil dankend an.
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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