Kopf unter Polizeiauto

Amtshandlung bei Klimademo in Wien rechtswidrig

Wien
12.12.2019 08:36

Die Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichts ist gefallen: Die Amtshandlung der Wiener Polizei gegen einen Aktivisten bei einer Klimademo am 31. Mai war rechtswidrig. Der Beschwerdeführer habe demnach kein Verhalten gesetzt, das eine Festnahme durch die Polizei gerechtfertigt hätte. Somit seien auch die weiteren Maßnahmen rechtswidrig gewesen, hieß es.

Der Aktivist hatte sich an einer Sitzblockade beteiligt, als die Klimademo am 31. Mai von der Polizei als aufgelöst erklärt worden war. Er wurde in Bauchlage fixiert, weil er laut den Einsatzkräften nicht kooperierte.

Kopf lag unter Polizeibus
Dabei kam der Kopf des Deutschen unter einem Polizeibus zu liegen. Dieser fuhr jedoch plötzlich an, im letzten Moment wurde der Aktivist zur Seite gerissen und ein Überrollen verhindert. Danach wurde der Mann in Polizeigewahrsam genommen - und das mehrere Stunden lang. Auch wurde ihm ein Rechtsbeistand verweigert. Im Zuge der Verhandlung hatte die Polizei die fast 14-stündige Anhaltung des Betroffenen mit „organisatorischen Gründen“ gerechtfertigt. Insgesamt seien mehr als 90 Personen vorübergehend festgenommen worden, hieß es damals.

Kein aggressives Verhalten zu beobachten
Anhand von Videomaterial ließ sich in der Folge feststellen, dass es keinen Hinweis darauf gegeben habe, dass sich der Aktivist aggressiv gegenüber der Polizei verhalten habe. Auch ein „Fuchteln mit den Händen“ in Richtung der Beamten - wie von diesen behauptet - konnte nicht beobachtet werden. Er sei lediglich „lästig gewesen“, indem er immer wieder nach einem Rechtsbeistand und seine Freilassung verlangt habe, hatte der Aktivist bereits bei seiner Einvernahme immer wieder erklärt.

Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts gab es damit keinerlei Grund für die Festnahme des Deutschen, „die gesamte Amtshandlung“ war damit rechtswidrig, folgte das Gericht der Argumentation des Anwalts des Beschwerdeführers.

Videos ins Netz gestellt
Unter anderem waren die Szenen mit dem Polizeiauto mitgefilmt und in der Folge auf Twitter verbreitet worden, ebenso eine Situation, bei der ein weiterer Aktivist am Boden fixiert und mit Faustschlägen in die Nierengegend bearbeitet worden sein soll, weil er sich verspannt habe. Die Fälle lösten in der Folge heftige Empörung und Diskussionen um Polizeigewalt aus. 

Zur Urteilsverkündung Donnerstagfrüh erschien kein Vertreter der LPD Wien. Die Exekutive hat nun zwei Wochen Zeit, etwaige Rechtsmittel gegen den Spruch einzulegen.

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