Gericht glaubte Opfer

Wehrlose vergewaltigt: Sechs Jahre Haft für Täter

Kärnten
13.11.2019 19:06

Ein 52-jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte bis zuletzt abgestritten, sich im Vorjahr an einer Bekannten, die an Multipler Skerose leidet, vergangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mann und Opfer (33) kennen einander seit der frühen Kindheit der Frau, sie waren Nachbarn im Lavanttal. Sie erkrankte 2003 an Multipler Sklerose, sitzt seit 2016 im Rollstuhl und hat auch mit ihren Händen Probleme. Der Mann nahm sie öfter ins Spital zu Untersuchungen mit und besuchte sie immer wieder. Auch am Tattag.

Da hatte es plötzlich diesen Übergriff gegeben. Die 33-Jährige schilderte Richterin Sabine Roßmann, wie er ihr geraten hatte, „es zu genießen“, sich danach aber entschuldigt hatte. Das Opfer hat erst Anzeige erstattet, als gynäkologische Probleme auftraten. Sie vertraute sich auch der Freundin an. Für den Anwalt ein Punkt für den Angeklagten. Dieser behauptete bis zuletzt, der Verkehr sei einvernehmlich gewesen.

Der Verteidiger verwies darauf, dass die Frau nicht geschrien und sich nicht entsprechend gewehrt habe. Außerdem sei der Angeklagte in Anbetracht verminderter geistiger Fähigkeiten mit der Situation überfordert gewesen.

„Sie verstehen, wenn jemand Nein sagt“
Das Gericht glaubte aber der Frau. Richterin Roßmann: „Diese Form der Verleugnung schützt Sie vor Strafe nicht. Sie sind eine einfach strukturierte Persönlichkeit, aber auch Sie können durchaus hören und verstehen, wenn jemand Nein sagt“, so Roßmann. Der Strafrahmen liege zwischen fünf und 15 Jahren, mit sechs Jahren liege man am unteren Rand.

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