Tier biss Kind tot

Urteil gegen Wiener Hundebesitzerin (49) bestätigt

Wien
02.10.2019 12:44

Bestätigt ist nun das Urteil gegen eine 49 Jahre alte Wienerin, deren Rottweiler im September 2018 einen kleinen Buben im Wiener Bezirk Donaustadt angefallen hatte. Das Kind erlag nach mehreren Tagen seinen schweren Kopf- und Schädelverletzungen. Die Hundebesitzerin war zu 18 Monaten Haft, davon ein halbes Jahr unbedingt, verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun die Entscheidung des Erstgerichts, erklärten OLG-Sprecher Reinhard Hinger sowie die Rechtsanwältin der Hundehalterin, Nadine Illetschko, am Mittwoch. Die Eltern sowie die Großeltern, die den Angriff mit ansehen hatten müssen, hatten sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie bekamen ein Trauerschmerzensgeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls schwer alkoholisiert
Der Hund, der mittlerweile eingeschläfert wurde, hatte in der Vergangenheit bereits einen Menschen angefallen und diesem in den Hals gebissen. Daher hätte die Frau mit den Rottweiler laut Wiener Tierhaltegesetz nur mit Beißkorb ins Freie gehen dürfen. Außerdem war die 49-Jährige zum Zeitpunkt des Vorfalls schwer alkoholisiert und hatte 1,4 Promille. Überdies hatte sie den Vierbeiner nicht an der kurze Leine,
als sie gegen 20.15 Uhr auf die Großeltern und deren 17 Monate altes Enkelkind traf. Diese hatten den Buben in die Mitte genommen und spielerisch geschaukelt. Dies dürfte den Rottweiler offenbar irritiert haben, er riss sich los und stürzte sich auf den kleinen Waris.

Die Angeklagte gab bei der Verhandlung zu, „nicht vorausblickend gegangen“ zu sein und anstatt auf ihren Hund mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Autobus-Station begleitete, geachtet zu haben. Mit diesem hatte sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht. Der Hund habe sie dann „von einer Sekunde auf die andere mitgerissen“, schilderte die 49-Jährige. Sie habe noch „probiert“, ihn von dem Buben „wegzubringen“, was ihr nicht gelang. Was dann geschah, habe sie „in einen Schrecken, einen Ausnahmezustand“ versetzt. 

Der Frau wurde neben der Verurteilung auch ein Hundehalteverbot auferlegt, an das sie sich aber offenbar nicht hielt: Mehrmals war die Wienerin gesehen worden, wie sie mit einem neuen Hund Gassi ging. Die Abnahme des Hundes wurde verfügt.

Haltungsbedingungen für Listenhunde verschärft
Als Konsequenz aus dem Unglück wurden in der Bundeshauptstadt die Bedingungen für die aktuell rund 3300 Halter von Listenhunden verschärft. Diese unterliegen seit Mitte Februar im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen einer Maulkorb- und Leinenpflicht. Für die Besitzer gilt ein Alkohollimit von 0,5 Promille, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Wer in Wien einen Listenhund erwirbt, muss außerdem zwei Jahre nach Absolvierung des verpflichtenden Hundeführerscheins erneut zur Prüfung antreten.

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