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12.09.2019 13:16

Kärntner GKK

Scharfe Kritik an Krankenkassenfusion

  • (Bild: APA/Barbara Gindl)

Vertreter der Kärntner Gebietskrankenkasse (GKK) haben am Donnerstag scharfe Kritik an der Krankenkassenfusion geübt. Hauptkritikpunkt für GKK-Obmann Georg Steiner: „Mit der neuen Regelung werden Arbeitnehmervertreter aus den Gremien hinausgedrängt und Wirtschaftsvertreter hereingeholt.“ Er sorgt sich auch um die künftige Finanzierung von Kärntner Projekten. 

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Generell würden Entscheidungen künftig in Wien, in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), getroffen, sagte Steiner: „Die Landesstellen werden entmachtet, sie sind weisungsgebunden gegenüber Wien.“ Außerdem müsse die Kärntner GKK 94 Millionen Euro an die Zentrale in Wien abliefern. Weiters befürchtet Steiner Folgen für die Kärntner Wirtschaft: Wegen höherer Auftragsvolumen würden in Zukunft nationale und internationale Ausschreibungen getätigt werden müssen, Kärntner Unternehmen könnten so um Aufträge umfallen.

KGKK-Direktor Johann Lintner meinte, mit der Fusion gehe jeder lokale Bezug der Entscheidungsträger zur Region verloren: „Das Lesachtal wird in Wien niemand kennen.“ Die Frage sei, ob man dann auch in Zukunft noch die Erschwerniszulage für solche Regionen zahlen werde, um Landärzten den Dienst dort schmackhaft zu machen.

Auch ÖGK-Obmann Andreas Huss sagte, dass er trotz seiner Tätigkeit nach wie vor großer Kritiker der Fusion sei. Er kritisierte einen erleichterten Zugang von privaten Gesundheitsdienstleistern zum öffentlichen Gesundheitssystem und stellte die von der ehemaligen Bundesregierung in Aussicht gestellten Einsparungen infrage: „Wenn nicht radikal Personal reduziert, Gebäude verkauft und alles auf den Markt schmeißt, dann wird das unmöglich sein.“

An die neue Bundesregierung, wie auch immer sie nach der Wahl aussehen möge, richtete Huss auch einige Forderungen - zu manchem Thema hat man auch bereits Klage am Verfassungsgerichtshof eingebracht. „Das betrifft die Fusion an und für sich, weil sie unzweckmäßig ist.

Ein zweiter Punkt ist die Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die nicht der Verfassung entspricht.„ Weitere Punkte sind die ausgegliederte Beitragsprüfung und dass die Leistungsharmonisierung nicht über alle Träger hinweg stattfinde: “Die Gebietskrankenkassen sind die einzigen, die Arbeitslose, Asylwerber und Mindestsicherungsbezieher versichern."

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